Auskünfte der Polizei Bielefeld gegenüber privater Sicherheitsdienstleister - Filmaufnahmen "Achtung Kontrolle"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Fernsehserie "Achtung Kontrolle" werden regelmäßig Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes gezeigt, welche vermeintliche Ladendiebe konrtollieren (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=n4BmClp0TjM oder https://www.youtube.com/watch?v=nI6Qd0Nf9Cs).

Diese erhalten offenbar durch die Polizei Bielefeld Informationen darüber, welche Erkentnisse der Polizei über die Tatverdächtigten vorliegen.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Übermittlung dieser Erkentnisse?
- In welchen Systemen sind diese Daten gespeichert (POLAS, INPOL usw.)?
- Wie beurteilt das Polizeipräsidium Bielefeld diese Maßnahme aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten?
- Wie viele Anfragen von privaten Sicherheitsdienstleistern dieser Art wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 bei der Polizei gestellt und wie viele wurden beauskunftet?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Fernsehserie &…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte der Polizei Bielefeld gegenüber privater Sicherheitsdienstleister - Filmaufnahmen "Achtung Kontrolle" [#73322]
Datum
2. April 2019 17:42
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Fernsehserie "Achtung Kontrolle" werden regelmäßig Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes gezeigt, welche vermeintliche Ladendiebe konrtollieren (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=n4BmClp0TjM oder https://www.youtube.com/watch?v=nI6Qd0Nf9Cs). Diese erhalten offenbar durch die Polizei Bielefeld Informationen darüber, welche Erkentnisse der Polizei über die Tatverdächtigten vorliegen. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Übermittlung dieser Erkentnisse? - In welchen Systemen sind diese Daten gespeichert (POLAS, INPOL usw.)? - Wie beurteilt das Polizeipräsidium Bielefeld diese Maßnahme aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten? - Wie viele Anfragen von privaten Sicherheitsdienstleistern dieser Art wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 bei der Polizei gestellt und wie viele wurden beauskunftet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
AW: Auskünfte der Polizei Bielefeld gegenüber privater Sicherheitsdienstleister - Filmaufnahmen "Achtung Kontrolle" [#73322]
Datum
4. April 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 02.04.2019 wie beantragt per E-Mail: Es exist…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
AW: Auskünfte der Polizei Bielefeld gegenüber privater Sicherheitsdienstleister - Filmaufnahmen "Achtung Kontrolle" [#73322]
Datum
26. April 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 02.04.2019 wie beantragt per E-Mail: Es existiert keine Rechtsgrundlage für die in den Videos dargestellte Übermittlung von Auskünften an einen privaten Sicherheitsdienstleister. Eine Übermittlung ist weder zulässig noch wird sie praktiziert. Es gab auch keine entsprechenden Anfragen. Daten über Tatverdächtige werden in verschiedenen Systemen gespeichert (IGVP, ViVA, Findus, INPOL). Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskünfte. Ihre Aussage, die in den Videos dargestellten Anfrag…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte der Polizei Bielefeld gegenüber privater Sicherheitsdienstleister - Filmaufnahmen "Achtung Kontrolle" [#73322]
Datum
26. April 2019 18:40
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskünfte. Ihre Aussage, die in den Videos dargestellten Anfragen habe es nicht gegeben verwundert mich sehr. So haben die Sicherheitskräfte nach angeblich stattgefundenen Telefonaten mit der Innenstadtwache Kentnisse von erfolgten erkennungsdienstlichen Behandlungen (vgl. https://youtu.be/yfpo289krao?t=235), über Einwohnermeldeamtsauskünfte (vgl. https://youtu.be/x8wVVNQBcTk?t=240), darüber dass keine polizeilichen Erkentnisse vorliegen (vgl. https://youtu.be/n4BmClp0TjM?t=458) sowie über laufende Strafverfahren (vgl. https://youtu.be/u5x24awNc5g?t=259). Ist hier von einer schauspielerischen Leistung der Ladendetektive auszugehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 73322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage geht über den Informationsanspruch nach dem IFG NRW hinaus. Gleichw…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
AW: Auskünfte der Polizei Bielefeld gegenüber privater Sicherheitsdienstleister - Filmaufnahmen "Achtung Kontrolle" [#73322]
Datum
30. April 2019 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage geht über den Informationsanspruch nach dem IFG NRW hinaus. Gleichwohl möchte ich dazu kurz anmerken: Wie die Sendungen produziert wurden, ist mir nicht bekannt, wird Ihnen aber die Produktionsfirma bzw. der Sender mitteilen können. Bekanntermaßen werden Sendungen dieses Formats (Doku-Soap, etc.) oftmals nachgestellt bzw. inszeniert. Die Darstellung soll dabei möglichst realitätsnah wirken (scripted reality). Entsprechende Hinweise werden in der Regel im Vor- oder Abspann einer Folge gezeigt. Mit freundlichen Grüßen