Auskunftersuchen nach dem VIG: Alb-Gold Teigwaren GmbH, Trochtelfingen

1. Kopien der letzten beiden Kontrollberichte über die Fa. Alb-Gold Teigwaren GmbH, Im Grindel 1, 72818 Trochtelfingen gem. §§ 1, 2 (1) i.V.m. 6 (1) Satz 2 VIG;
2. – soweit Sie weiterhin und entgegen § 6 (1) Satz 2 VIG zur Herausgabe von Kopien der Kontrollberichte nicht bereit sind -, von den letzten beiden Kontrollbesuchen bei der Fa. Alb-Gold in Trochtelfingen diese Informationen:
a) wann die jeweiligen Kontrollbesuche erfolgten,
b) ob sie (un-)angekündigt erfolgten,
c) es sich um reguläre Kontrollbesuche oder um ausschließliche Besuche der Nachkontrolle handelte,
d) den Zeitaufwand (ohne An-/Abfahrten) je Besuch,
e) welche Schwerpunkte - Betriebsräume/-bereiche und Kontrollpunkte – untersucht wurden.
f) welche Beanstandungen/Mängel durch die Kontrolle festgestellt wurden,
g) welche Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet wurden:
a) mündliche Belehrung,
b) Verwarnung ohne Verwarngeld,
c) Verwarnung mit Verwarngeld,
d) Bußgeldverfahren,
e) Ordnungswidrigkeitsverfügung
f) andere

Rein vorsorglich darf an § 5 (1) erinnert werden; er lässt in Fällen dieser Art ausdrücklich zu, von einer Anhörung abzusehen (Arbeits-/Zeitersparnis = Verfahrensbeschleunigung).

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Lothar Kindereit
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Kopien der …
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
Lothar Kindereit
Betreff
Auskunftersuchen nach dem VIG: Alb-Gold Teigwaren GmbH, Trochtelfingen [#201355]
Datum
21. Oktober 2020 12:45
An
Landratsamt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Kopien der letzten beiden Kontrollberichte über die Fa. Alb-Gold Teigwaren GmbH, Im Grindel 1, 72818 Trochtelfingen gem. §§ 1, 2 (1) i.V.m. 6 (1) Satz 2 VIG; 2. – soweit Sie weiterhin und entgegen § 6 (1) Satz 2 VIG zur Herausgabe von Kopien der Kontrollberichte nicht bereit sind -, von den letzten beiden Kontrollbesuchen bei der Fa. Alb-Gold in Trochtelfingen diese Informationen: a) wann die jeweiligen Kontrollbesuche erfolgten, b) ob sie (un-)angekündigt erfolgten, c) es sich um reguläre Kontrollbesuche oder um ausschließliche Besuche der Nachkontrolle handelte, d) den Zeitaufwand (ohne An-/Abfahrten) je Besuch, e) welche Schwerpunkte - Betriebsräume/-bereiche und Kontrollpunkte – untersucht wurden. f) welche Beanstandungen/Mängel durch die Kontrolle festgestellt wurden, g) welche Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet wurden: a) mündliche Belehrung, b) Verwarnung ohne Verwarngeld, c) Verwarnung mit Verwarngeld, d) Bußgeldverfahren, e) Ordnungswidrigkeitsverfügung f) andere Rein vorsorglich darf an § 5 (1) erinnert werden; er lässt in Fällen dieser Art ausdrücklich zu, von einer Anhörung abzusehen (Arbeits-/Zeitersparnis = Verfahrensbeschleunigung). Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Kindereit Anfragenr: 201355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201355/ Postanschrift Lothar Kindereit << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Kindereit

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Lothar Kindereit
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, steter Tropfen höhlt den Stein? Die stereotype Wiederholung des Satzes &…
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
Lothar Kindereit
Betreff
Auskunftersuchen nach dem VIG: Alb-Gold Teigwaren GmbH, Trochtelfingen [#201355]
Datum
31. Oktober 2020 17:52
An
Landratsamt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, steter Tropfen höhlt den Stein? Die stereotype Wiederholung des Satzes "Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor.", wird dieses Ziel von Ihnen sicher nicht erreichen. Erneut weise ich auf § 6 (1) Sätze 1 u n d 2 VIG hin. Danach Wählen Sie zunächst die Art des Informationszugangs. Durch Satz 2 aber kann ich eine abweichende Art wählen, der Sie "nur aus wichtigem Grund" nicht entsprechen dürfen. Ein "wichtiger Grund" beispielsweise i. S. d. § 3 VIG, wo ist er? Nicht einmal auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis können Sie oder die Fa. Alb-Gold sich berufen. Es ist schon eigenartig, dass Sie in den bisherigen Verfahren auf diese Argumentation zu Satz 2 mit keinem Wort eingingen/-gehen, sondern sich nur auf Ihre Stereotype beschränken. § 5 (1) Satz VIG gibt Ihnen die Möglichkeit, von der in § 2 (1) Satz 1 Nummer 1 VIG vorgesehenen Anhörung abzusehen. Das hat viel für sich. Es würde nicht nur die Verfahren verkürzen. Für Sie fiele beachtlich weniger Arbeit an. Warum machen Sie von diesem Angebot des Gesetzgebers eigentlich keinen Gebrauch? Ich soll der erforderlichen Datenweitergabe widersprochen haben, die für die Bearbeitung meines Anliegens erforderlich ist? An eine solche Einschränkung in meinem Antrag erinnere ich mich nicht. Es wäre nett, Sie senden mir meinen Antrag mit der von Ihnen behaupteten Aussage gekennzeichnet zu. (Zur Vermeidung von Verzögerungen: natürlich bin ich mit der Weitergabe meines Namens und Adresse - wie in § 5 (1) Satz 4 VIG vorgesehen - an die Fa. Alb-Gold einverstanden.) Warum arbeiten Sie den Verwaltungsaufwand unter Hinweis auf § 7 VIG so gründlich auf? Wollen Sie mich abschrecken? Das VIG liegt mir vor; ich las es auch. Mein Handeln ist geleitet von dem Grundsatz, den das Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG - in seinem § 1 (1) so schön beschreibt: "durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern." Ansonsten: Der EuGH entschied gerade erst - am 28.10.2020 -, beispielsweise bei den Mautgebühren dürfen keine Verkehrspolizeikosten, sondern nur Infrastrukturkosten, also Aufwendungen für den Betrieb und seine Instandhaltung, in die Verwaltungskostenberechnungen eingehen. Ob das wohl hier entsprechend anzuwenden ist? Freundlichen Gruß aus << Adresse entfernt >> Lothar Kindereit Anfragenr: 201355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201355/ Postanschrift Lothar Kindereit << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>