Auskunfterteilung (BKAG, BDSG) 2022; Löschungs- und Sperrungsbegehren 2022

Anfrage an: Bundeskriminalamt

1. Wie viele Anfragen auf Auskunftserteilung gem. § 84 BKAG i. V. m. §§ 57, 58 BDSG wurden dem BKA im Jahr 2022 gestellt?

a) Wie viele davon wurden teilweise und/oder vollständig abgelehnt? Bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln.

b) Wie viele Anfragen betrafen u. a. Daten, die bayerische Landesbehörden im polizeilichen Informationssystem (INPOL) eingegeben haben, weshalb das BKA die Auskünfte im Einvernehmen mit ebendiesen bayerischen Landesbehörden treffen musste?

aa) Wie viele davon wurden teilweise und/oder vollständig abgelehnt? Bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln, insbesondere wenn kein Einvernehmen mit bayerischen Landesbehörden hergestellt werden konnte.

bb) Ist die Zahl der teilweise und/oder vollständig abgelehnten Anfragen, im Zuge derer das Einvernehmen mit bayerischen Landesbehörden hergestellt werden musste im Vergleich zu anderen teilweise und/oder abgelehnten Anfragen, im Zuge derer das Einvernehmen mit den Landesbehörden anderer Bundesländer hergestellt musste höher oder niedriger?

2. Wie viele Begehren, die die Löschung bzw. Sperrung von in Dateien enthaltenen personenbezogenen Daten i. S. d. § 32 Abs. 2 BKAG zum Gegenstand hatten, sind 2022 beim BKA eingegangen?

a) Wie viele davon führten daraufhin nicht zu einer (auch teilweisen) Löschung bzw. Sperrung ebendieser Daten?
Bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln.

b) Wie viele solcher Begehren hatten Daten zum Gegenstand, die von bayerischen Landesbehörden eingespeist wurden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Anfragen auf Auskunftser…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Auskunfterteilung (BKAG, BDSG) 2022; Löschungs- und Sperrungsbegehren 2022 [#268739]
Datum
26. Januar 2023 15:45
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anfragen auf Auskunftserteilung gem. § 84 BKAG i. V. m. §§ 57, 58 BDSG wurden dem BKA im Jahr 2022 gestellt? a) Wie viele davon wurden teilweise und/oder vollständig abgelehnt? Bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln. b) Wie viele Anfragen betrafen u. a. Daten, die bayerische Landesbehörden im polizeilichen Informationssystem (INPOL) eingegeben haben, weshalb das BKA die Auskünfte im Einvernehmen mit ebendiesen bayerischen Landesbehörden treffen musste? aa) Wie viele davon wurden teilweise und/oder vollständig abgelehnt? Bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln, insbesondere wenn kein Einvernehmen mit bayerischen Landesbehörden hergestellt werden konnte. bb) Ist die Zahl der teilweise und/oder vollständig abgelehnten Anfragen, im Zuge derer das Einvernehmen mit bayerischen Landesbehörden hergestellt werden musste im Vergleich zu anderen teilweise und/oder abgelehnten Anfragen, im Zuge derer das Einvernehmen mit den Landesbehörden anderer Bundesländer hergestellt musste höher oder niedriger? 2. Wie viele Begehren, die die Löschung bzw. Sperrung von in Dateien enthaltenen personenbezogenen Daten i. S. d. § 32 Abs. 2 BKAG zum Gegenstand hatten, sind 2022 beim BKA eingegangen? a) Wie viele davon führten daraufhin nicht zu einer (auch teilweisen) Löschung bzw. Sperrung ebendieser Daten? Bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln. b) Wie viele solcher Begehren hatten Daten zum Gegenstand, die von bayerischen Landesbehörden eingespeist wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268739/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundeskriminalamt
Eingangsbestätigung; vorläufiger Gebührenerhebungshinweis
Von
Bundeskriminalamt
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Betreff
Eingangsbestätigung; vorläufiger Gebührenerhebungshinweis
Datum
1. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort