Auskunftsanfrage zu Immobilienbesitz aus ehemaligen Bestand der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG hat mir mitgeteilt: „Im Zuge der Bahnreform 1994 und der Gründung der DB AG am 1.1.1994 wurden die Liegenschaften von Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn in zwei Teile geteilt. So genannte nicht betriebsnotwendige Liegenschaften gingen an den Bund und zählen heute, sofern sie nicht zwischenzeitlich vom Bund verkauft wurden, zum Bundeseisenbahnvermögen, einem Sondervermögen, das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr gehört.“

Mit diesem Hintergrund bitte ich Sie mir eine Liste mit Grundstücken und Immobilien in Deutschland zu senden, die aus dem beschrieben ehemaligen Besitz der Deutschen Bahn AG bzw. ihrer Tochterfirmen sind und aktuell noch dem Bund gehören.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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Jonathan Sachse
Jonathan Sachse
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Bahn…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Jonathan Sachse
Betreff
Auskunftsanfrage zu Immobilienbesitz aus ehemaligen Bestand der Deutschen Bahn [#227789]
Datum
3. September 2021 16:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Bahn AG hat mir mitgeteilt: „Im Zuge der Bahnreform 1994 und der Gründung der DB AG am 1.1.1994 wurden die Liegenschaften von Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn in zwei Teile geteilt. So genannte nicht betriebsnotwendige Liegenschaften gingen an den Bund und zählen heute, sofern sie nicht zwischenzeitlich vom Bund verkauft wurden, zum Bundeseisenbahnvermögen, einem Sondervermögen, das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr gehört.“ Mit diesem Hintergrund bitte ich Sie mir eine Liste mit Grundstücken und Immobilien in Deutschland zu senden, die aus dem beschrieben ehemaligen Besitz der Deutschen Bahn AG bzw. ihrer Tochterfirmen sind und aktuell noch dem Bund gehören.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227789/upload/8132c21f0c2f1cc4b44a38f1530e76b71949530e/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Sachse

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