Auskunftsersuchen hinsichtlich Unterlagen über angebliche "Spaziergänge" von Impfgegnern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen und Unterlagen zu:

1. Unterlagen über die Anmeldung der derzeit wöchentlich stattfindenden Demonstrationen der Gegner staatlicher Pandemiemaßnahmen, Impfgegner etc.

2. Routeninformationen hinsichtlich der o.g. Demonstrationen

3. Unterlagen über das Konzept zur Verkehrsumleitung im Zusammenhang mit den o.g. Demonstrationen

3. Unterlagen über etwaig erlassene behördliche Auflagen

Zur Wahrung meines Ansehens weise ich ergänzend darauf hin, dass ich diese Anfrage ausschließlich als in verkehrstechnischer Hinsicht betroffener Anwohner stelle, und nicht etwa zum Kreise derer gehöre, die an solchen oder ähnlichen Demonstrationen teilnehmen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftsersuchen hinsichtlich Unterlagen über angebliche "Spaziergänge" von Impfgegnern [#238801]
Datum
25. Januar 2022 15:19
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen und Unterlagen zu: 1. Unterlagen über die Anmeldung der derzeit wöchentlich stattfindenden Demonstrationen der Gegner staatlicher Pandemiemaßnahmen, Impfgegner etc. 2. Routeninformationen hinsichtlich der o.g. Demonstrationen 3. Unterlagen über das Konzept zur Verkehrsumleitung im Zusammenhang mit den o.g. Demonstrationen 3. Unterlagen über etwaig erlassene behördliche Auflagen Zur Wahrung meines Ansehens weise ich ergänzend darauf hin, dass ich diese Anfrage ausschließlich als in verkehrstechnischer Hinsicht betroffener Anwohner stelle, und nicht etwa zum Kreise derer gehöre, die an solchen oder ähnlichen Demonstrationen teilnehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238801/
Polizeipräsidium Münster
Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Eingangsbestätigung
Datum
26. Januar 2022 14:30
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Per E-Mail an Herrn [geschwärzt] Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Erhalt Ihrer IFG-Anfrage zum Thema "Unterlagen über angebliche "Spaziergänge" von Impfgegnern". Die Prüfung, ob und in welcher Form die Informationen vorhanden sind und ob sie auch -gebührenfrei- zur Verfügung gestellt werden können, läuft. Sollte ich von der Erhebung von Gebühren nicht absehen können, werde ich Sie vorab darüber informieren. Ansonsten erhalten Sie unmittelbar Bescheid, sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die Informationen zusammengestellt sind. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [[geschwärzt]] [geschwärzt] Polizeipräsidium Münster NRW. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Polizeipräsidium Münster
Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter …
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung
Datum
16. Februar 2022 12:05
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Per E-Mail an Herrn [geschwärzt] Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Auskunftsersuchen hinsichtlich Unterlagen über angebliche "Spaziergänge" von Impfgegnern Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wegen einer etwaigen Gebührenpflicht bitte ich noch um Mitteilung, ob Sie a) lediglich allgemeine Informationen zur Anzahl, Datum, Uhrzeit und Routenführung oder b) Unterlagen zu jeder einzelnen Versammlung, die zu dem o. a. Thema stattgefunden hat, wünschen. Im Falle allgemeiner Informationen kann ich von einer Gebührenpflicht absehen. Die Aufbereitung von Unterlagen zu jeder einzelnen Versammlung ist hingegen gebührenpflichtig, da sämtliche Unterlagen gesichtet und - da hier personenbezogene Daten enthalten sind - anonymisiert werden müssten. Ich rechne hier mit einem zeitlichen Aufwand von etwa 3 Stunden. Die Gebühr betrüge 129,-- Euro. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [[geschwärzt]] [geschwärzt] Polizeipräsidium Münster NRW. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung [#238801] Sehr geehrter Herr Regierungsamtmann [geschwärzt…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung [#238801]
Datum
16. Februar 2022 12:30
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Regierungsamtmann [geschwärzt], in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich mit, dass ich nicht im Sinne der von Ihnen vorgeschlagenen Möglichkeit b) an Unterlagen zu jeder einzelnen Versammlung interessiert bin, sondern dass es mir vielmehr um allgemeine Informationen geht. Hierzu wäre jedoch die Einsicht in einen exemplarischen Vorgang samt der entsprechenden Dokumente hilfreich. Insofern würde ich meinen Antrag, sofern dies zu einer Senkung des Verwaltungsaufwandes bis hin zu einer Einsichtnahme in einem einfachen Fall i.S.d. Ziff. 1.3.1 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW führen würde, auf die Versammlung am Montag, 17. Januar 2022, eingrenzen. Ich bitte um Mitteilung, ob eine Eingrenzung diesbezüglich weiterhilft. Ihrer Antwort sehe ich gerne entgegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238801 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Polizeipräsidium Münster
Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung 2 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragte…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung 2
Datum
23. Februar 2022 13:25
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Per E-Mail an Herrn [geschwärzt] Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Auskunftsersuchen hinsichtlich Unterlagen über angebliche "Spaziergänge" von Impfgegnern Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 16.02.2022. Am 17.01.2022 haben hier 3 Versammlungen stattgefunden. Dabei handelte es sich um zwei Versammlungen zum Thema "Freie Impfentscheidung" und eine zum Thema "Kein Platz für Rechtsoffenheit". Um den Aufwand insgesamt möglichst gering zu halten, bitte ich noch um Mitteilung, zu welcher Versammlung Sie Einsichtnahme wünschen. Sie können gerne auch den direkten telefonischen Kontakt zum zuständigen Kollegen, [geschwärzt], aufnehmen ([geschwärzt]). Der Kollege ist entsprechend informiert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung 2 [#238801] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich komme zu…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.01.2022; Zwischenmitteilung 2 [#238801]
Datum
28. Februar 2022 17:48
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre Zwischenmitteilung vom 23. Februar 2022. Ich konnte Herrn [geschwärzt] am vergangenen Donnerstag telefonisch erreichen. Dieser hat mir mitgeteilt, dass es in Ihrem Hause keinen gesammelten Vorgang über die Anmeldung und die Durchführung der gegenständlichen Versammlung gebe und dass über die Entscheidungsfindung der Behörde zur Sperrung bestimmter Straßen ohnehin keine verakteten Aufzeichnungen existieren. Zur Vermeidung weiteren Aufwandes auf Ihrer wie auf meiner Seite ziehe ich meine Anfrage deshalb zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238801 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]