Auskunftsersuchen NetzDG

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wieviele Zuschriften über Auskunftsersuchen nach dem NetzDG haben sie schon erhalten?
Wer hat schon einmal Einblick nach NetzDG §2 Absatz 2 Nr. 2 erhalten?
Wer prüft die ganzen Angaben in den Transparenzberichten der SocialmediaAnbieter?
Wie erhalte ich im Forschungs- und Wissenschaftsbereich Einblick zum Zugang zu Informationen des Anbieters?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Zuschrif…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftsersuchen NetzDG [#228610]
Datum
20. September 2021 20:29
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Zuschriften über Auskunftsersuchen nach dem NetzDG haben sie schon erhalten? Wer hat schon einmal Einblick nach NetzDG §2 Absatz 2 Nr. 2 erhalten? Wer prüft die ganzen Angaben in den Transparenzberichten der SocialmediaAnbieter? Wie erhalte ich im Forschungs- und Wissenschaftsbereich Einblick zum Zugang zu Informationen des Anbieters?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
IFG-Antrag Sehr Antragsteller/in in Anlage übersende ich Ihnen ein Dokument zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundl…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG-Antrag
Datum
5. Oktober 2021 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr Antragsteller/in in Anlage übersende ich Ihnen ein Dokument zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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