Auskunftsersuchen über Kindergeld

- wie vielen Familien mit volljährigen Kindern wurden das Kindergeld aufgrund nicht verfügbarer Ablehnungen von Bewerbungen von Ausbildungsbetrieben verweigert?
- wie hoch belaufen sich die dementsprechenden Rückforderungen der Familienkassen?
- wie viel Geld haben die Familienkassen / Arbeitsagenturen aufgrund dessen eingespart?
- gibt es eine Dienst- oder Arbeitsanweisung innerhalb der Arbeitsagenturen oder Familienkassen, die besagt, dass Familien deren volljährige Kinder keine schriftliche Absagen der Ausbildungsbetriebe vorweisen können, das Kindergeld verweigert werden soll?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2014
  • Frist
    22. August 2014
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Dirk Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wie vielen Fam…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Dirk Brückner
Betreff
Auskunftsersuchen über Kindergeld [#6726]
Datum
17. Juli 2014 18:46
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wie vielen Familien mit volljährigen Kindern wurden das Kindergeld aufgrund nicht verfügbarer Ablehnungen von Bewerbungen von Ausbildungsbetrieben verweigert? - wie hoch belaufen sich die dementsprechenden Rückforderungen der Familienkassen? - wie viel Geld haben die Familienkassen / Arbeitsagenturen aufgrund dessen eingespart? - gibt es eine Dienst- oder Arbeitsanweisung innerhalb der Arbeitsagenturen oder Familienkassen, die besagt, dass Familien deren volljährige Kinder keine schriftliche Absagen der Ausbildungsbetriebe vorweisen können, das Kindergeld verweigert werden soll?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Dirk Brückner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Brückner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Brückner
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Brückner, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Auskunftsersuchen über Kindergeld [#6726]
Datum
21. Juli 2014 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brückner, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Antrag nach § 1 IFG vom 20.7.2014 Sehr geehrter Herr Brückner, auf Ihren Antrag nach §1 des Gesetzes zur Rege…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG vom 20.7.2014
Datum
18. August 2014 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brückner, auf Ihren Antrag nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen des Bundes (IFG) vom 20. Juli 2014 möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Gemäß der im Internet veröffentlichten Dienstanweisung Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) aus dem Jahr 2014 muss ein Berechtigter, um für ein volljähriges Kind Kindergeld erhalten zu können, die ernsthaften Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz durch geeignete Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Hierbei ist in der DA explizit die schriftliche Bewerbung unmittelbar an Ausbildungsstellen sowie deren Zwischennachricht oder Ablehnung genannt. Bezüglich Ihrer übrigen Fragen muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Auswertung nach Ablehnungsgründen von Kindergeldanträgen nicht möglich ist, da dies in unseren IT-Verfahren nicht erfasst wird. Demzufolge können auch Rückforderungen oder Einsparungen aus diesen Ablehnungsgründen nicht ausgewertet werden. Eine Anpassung der IT-Verfahren dahingehend, die gewünschten Informationen zu erhalten, ist in absehbarer Zeit nicht möglich. Zudem ist sie aus Gründen des wirtschaftlichen Verwaltungshandelns wegen zu hoher Anpassungskosten des IT-Verfahrens ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen