Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter dem Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.

Ablichtung des (um personenbezogene Daten ggf. geschwärzten) Auskunftsheranziehungsbescheides Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter dem Aktenzeichen 521.15738 betreffend den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V. und das Kalenderdatum des Antwortschreibens des BDP e. V.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter dem Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V. [#251843]
Datum
21. Juni 2022 08:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtung des (um personenbezogene Daten ggf. geschwärzten) Auskunftsheranziehungsbescheides Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter dem Aktenzeichen 521.15738 betreffend den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V. und das Kalenderdatum des Antwortschreibens des BDP e. V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 21. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschä…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. Juni 2022
Datum
28. Juni 2022 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.216 veraktet ist, teile ich Ihnen mit, dass die Offenlegung des gewünschten Schreibens vom 29. April 2022 derzeit nicht in Betracht kommt. Denn der u. g. Vorgang, der auch ein Antwortschreiben des Verantwortlichen vom 16. Mai 2022 enthält, ist nicht abgeschlossen. Ein vorzeitiges Bekanntwerden von Einzelheiten der inhaltlichten Kommunikation zwischen uns und dem Verantwortlichen ist nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Diese Entscheidung gilt bis zum 28. September 2022. Ich stelle Ihnen anheim, dass Sie sich nach Ablauf dieser Frist erneut an uns zu wenden. Wir werden sodann prüfen, ob und - wenn ja - in welchem Umfang die (u. U. gebührenpflichtige) Offenlegung in Betracht kommt (vgl. § 9 Abs. 2 IFG). Das IFG können Sie zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/inf... . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 21. Juni 2022 [#251843] Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zu Ihnen beauskunften Dat…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. Juni 2022 [#251843]
Datum
4. Juli 2022 13:42
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zu Ihnen beauskunften Datenschutzaufsichtsbehörden aus anderen Bundesländern sehr wohl entsprechende Informationen nach IFG NRW aus laufenden Eingabeverfahren gem. Art. 77 DSGVO-EU. Ist Ihre Behörde weniger transparenzorientiert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251843/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren weitere Informationen,…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022
Datum
22. Juli 2022 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren weitere Informationen, nun offenbar auch Inhalte des Schriftwechsels aus unserem Vorgang mit dem Geschäftszeichen 521.15738. Der Vorgang wurde anlässlich einer Bürgerbeschwerde angelegt, die von uns noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Während dieses laufenden Überprüfungsverfahrens erhält grundsätzlich nur der Beschwerdeführer selbst - als Verfahrensbeteiligter - Informationen aus "seiner" Akte (u. U. durch Übersendung von Kopien). Ihre bisherigen E-Mails an uns, mit denen Sie Detailkenntnisse aus dem Vorgang offenbart haben (insbesondere aber auch Ihre letzte E-Mail, die ebenfalls zu 1391.216 veraktet ist) lassen vermuten, dass Sie womöglich zugunsten des Ihnen bekannten Beschwerdeführers Informationen aus "seinem" o. g. Beschwerdevorgang wünschen. Wenn dem so ist, übersenden Sie uns bitte eine entsprechende von ihm unterschriebene Vollmacht. Alternativ kann er selbstverständlich selbst die Akteneinsicht zu "seinem" Beschwerdevorgang beantragen, was wir dann wie üblich wohlwollend prüfen werden. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022 [#251843] Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre ausweichende Antwort …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022 [#251843]
Datum
23. Juli 2022 22:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre ausweichende Antwort danke ich. Auch dem Beschwerdeführer wurde im Rahmen der Akteneinsicht, wie Ihnen im Auftrag bekannt sein dürfte, der Auskunftsheranziehungsbescheid bisher nicht beauskunftet, auch nicht im Rahmen der verspäteten Auskunft nach DSGVO-EU durch Ihre Behörde. Haben Sie viel zu verheimlichen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251843/