Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland in 2017

1) Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland am 31.12.2017 nach dem Ausländerzentralregister aufgeschlüsselt nach Kreisen, Schutzstatus, Regionen, Altersgruppen, Geschlecht und Herkunftsländern.

2) Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland am 31.12.2017 nach dem Ausländerzentralregister aufgeschlüsselt nach Kreisen, Regionen, Herkunftsländern und Familienstand der Schutzsuchenden.

Mir ist bekannt, dass diese Daten derzeit einer internen Prüfung unterliegen. Falls Sie daher keinen endgültigen Stand dieser Statistiken übermitteln können, bitte ich um vorläufige Zahlen. Falls dies auch nicht möglich ist, bitte ich um den Stand der Statistiken, der dem Stand vor Beginn der nachträglichen internen Überprüfung entspricht. Ich bitte um eine elektronsiche Bereitstellung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Ausländische …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland in 2017 [#33975]
Datum
10. Oktober 2018 10:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland am 31.12.2017 nach dem Ausländerzentralregister aufgeschlüsselt nach Kreisen, Schutzstatus, Regionen, Altersgruppen, Geschlecht und Herkunftsländern. 2) Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland am 31.12.2017 nach dem Ausländerzentralregister aufgeschlüsselt nach Kreisen, Regionen, Herkunftsländern und Familienstand der Schutzsuchenden. Mir ist bekannt, dass diese Daten derzeit einer internen Prüfung unterliegen. Falls Sie daher keinen endgültigen Stand dieser Statistiken übermitteln können, bitte ich um vorläufige Zahlen. Falls dies auch nicht möglich ist, bitte ich um den Stand der Statistiken, der dem Stand vor Beginn der nachträglichen internen Überprüfung entspricht. Ich bitte um eine elektronsiche Bereitstellung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 241: Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland in 2017
Datum
11. Oktober 2018 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10. Oktober 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30241 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 10. Oktober 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30241) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland in 2017 (Az.: A-IR/1110100-IF30241)
Datum
23. Oktober 2018 14:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 10. Oktober 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30241) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um Zugang zu folgenden Informationen: 1) Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland am 31.12.2017 nach dem Ausländerzentralregister aufgeschlüsselt nach Kreisen, Schutzstatus, Regionen, Altersgruppen, Geschlecht und Herkunftsländern. 2) Ausländische Bevölkerung und Schutzsuchende in Deutschland am 31.12.2017 nach dem Ausländerzentralregister aufgeschlüsselt nach Kreisen, Regionen, Herkunftsländern und Familienstand der Schutzsuchenden. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Ergebnisse zu Schutzsuchenden nach dem AZR liegen bislang nur für die Berichtsjahre 2007 bis 2016 vor. Sobald die Ergebnisse der Schutzsuchenden für das Berichtsjahr 2017 vorliegen, werden diese in unserer Fachserie 1 Reihe 2.4, sowie in unserer Datenbank GENESIS-Online auf Bundes-, Landes- und Kreisebene veröffentlicht. Die Ergebnisse des Ausländischen Bevölkerung für das Berichtsjahr 2017 stehen Ihnen in unserer Fachserie 1 Reihe 2, sowie in unserer Datenbank GENESIS-Online unter der EVAS-Nr. 12521 kostenfrei auf Kreisebene zur Verfügung. Für die von Ihnen mit diesem IFG-Antrag angefragten Ergebnisse ist es notwendig, zwei kostenpflichtige Sonderauswertungen des Ausländerzentralregisters anzufertigen. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG eine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Der Informationsanspruch nach § 1 IFG umfasst nur bei der Behörde bereits bestehende Aufzeichnungen. Dies wurde von der Rechtsprechung so festgestellt und wird auch in der einschlägigen Kommentierung so wiedergegeben. Allgemeiner Konsens ist, dass das IFG keine Informationsbeschaffungspflicht der Bundesbehörden normiert. Vorgesehen ist allein der Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand. Sie können daher keine Sonderauswertung auf der Grundlage des IFG beantragen. Sonderauswertungen können lediglich in Absprache mit den zuständigen Fachabteilungen beauftragt werden und sind kostenpflichtig. Wir bitten Sie daher, sich wie bereits geschehen mit der zuständigen, Ihnen bekannten Fachabteilung unseres Hauses in Verbindung zu setzen, falls Sie eine Sonderauswertung wünschen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen