Ausländischer Hochschulabschluss

Kann ich meinen ausländischen Hochschulabschluss bei Ihnen anerkennen lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann ich meinen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausländischer Hochschulabschluss [#33472]
Datum
13. September 2018 21:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ich meinen ausländischen Hochschulabschluss bei Ihnen anerkennen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Anerkennung ausländischer Hoc…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage Ausländischer Hochschulabschluss Az. 315-18501/81(2018)
Datum
21. September 2018 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse vom 13.09.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt selbst keine Anerkennungsverfahren zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse oder auch sonstiger Berufsabschlüsse durch. Hier können Sie Ihren Abschluss also nicht anerkennen lassen. Die Antwort auf die Frage, wer für die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses zuständig ist, hängt davon ab, wofür Sie die Anerkennung benötigen. Wenn es Ihnen darum geht, allgemein die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss feststellen zu lassen, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Dort können Sie eine sogenannte "Zeugnisbewertung" beantragen, die für eine Gebühr von 200 Euro erteilt wird. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter dem Link https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen.html. Für die meisten akademischen Berufe reicht das aus. Wenn Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses für den Zugang zu einem bestimmten Beruf benötigen, für den man in Deutschland eine Anerkennung braucht (zum Beispiel Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/-in, Lehrer/-in), benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Behörde in dem Bundesland, in dem Sie den Beruf ausüben wollen bzw. in dem Sie bereits Ihren Wohnsitz oder einen zukünftigen Arbeitgeber haben. Das Anerkennungsverfahren ist dann Teil des Verfahrens, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können (zum Beispiel Approbation als Arzt/Ärztin). Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland können Sie die zuständige Stelle ermitteln, bei der Sie den Antrag stellen müssen. Dafür gibt es ein spezielles Tool, den " Anerkennungsfinder", den Sie gleich auf der Startseite unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ finden. Allgemeine Informationen zu Fragen der beruflichen Anerkennung erhalten Sie auf dem zuvor genannten Informationsportal unter "Berufliche Anerkennung" auf der Startseite. Ebenfalls auf der Startseite unter" Beratungsangebote" können Sie sich informieren, welche Stellen in der Nähe Ihres Wohnorts eine persönliche Beratung anbieten. Anerkennungsberatungsstellen gibt es in ganz Deutschland im Rahmen des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rentrop-Klewitz, Maja /315 möchte die Nachricht " Ihre Anfrage Ausländischer Hochschulabschluss Az. 315-1850…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Rückruf: Ihre Anfrage Ausländischer Hochschulabschluss Az. 315-18501/81(2018)
Datum
21. September 2018 12:34
Status
Rentrop-Klewitz, Maja /315 möchte die Nachricht " Ihre Anfrage Ausländischer Hochschulabschluss Az. 315-18501/81(2018) " zurückrufen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Anerkennung ausländischer Hoc…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage Ausländischer Hochschulabschluss Az. 315-18501/81(2018)
Datum
21. September 2018 12:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse vom 13.09.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt selbst keine Anerkennungsverfahren zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse oder auch sonstiger Berufsabschlüsse durch. Hier können Sie Ihren Abschluss also nicht anerkennen lassen. Die Antwort auf die Frage, wer für die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses zuständig ist, hängt davon ab, wofür Sie die Anerkennung benötigen. Wenn es Ihnen darum geht, allgemein die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss feststellen zu lassen, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Dort können Sie eine sogenannte "Zeugnisbewertung" beantragen, die für eine Gebühr von 200 Euro erteilt wird. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter dem Link https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-f…. Für die meisten akademischen Berufe reicht das aus. Wenn Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses für den Zugang zu einem bestimmten Beruf benötigen, für den man in Deutschland eine Anerkennung braucht (zum Beispiel Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/-in, Lehrer/-in), benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Behörde in dem Bundesland, in dem Sie den Beruf ausüben wollen bzw. in dem Sie bereits Ihren Wohnsitz oder einen zukünftigen Arbeitgeber haben. Das Anerkennungsverfahren ist dann Teil des Verfahrens, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können (zum Beispiel Approbation als Arzt/Ärztin). Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland können Sie die zuständige Stelle ermitteln, bei der Sie den Antrag stellen müssen. Dafür gibt es ein spezielles Tool, den " Anerkennungsfinder", den Sie gleich auf der Startseite unter https://www.anerkennung-in-deutschland.… finden. Allgemeine Informationen zu Fragen der beruflichen Anerkennung erhalten Sie auf dem zuvor genannten Informationsportal unter "Berufliche Anerkennung" auf der Startseite. Ebenfalls auf der Startseite unter" Beratungsangebote" können Sie sich informieren, welche Stellen in der Nähe Ihres Wohnorts eine persönliche Beratung anbieten. Anerkennungsberatungsstellen gibt es in ganz Deutschland im Rahmen des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen