Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse vom 13.09.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt selbst keine Anerkennungsverfahren zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse oder auch sonstiger Berufsabschlüsse durch. Hier können Sie Ihren Abschluss also nicht anerkennen lassen.
Die Antwort auf die Frage, wer für die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses zuständig ist, hängt davon ab, wofür Sie die Anerkennung benötigen.
Wenn es Ihnen darum geht, allgemein die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss feststellen zu lassen, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Dort können Sie eine sogenannte "Zeugnisbewertung" beantragen, die für eine Gebühr von 200 Euro erteilt wird. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter dem Link
https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-f…. Für die meisten akademischen Berufe reicht das aus.
Wenn Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses für den Zugang zu einem bestimmten Beruf benötigen, für den man in Deutschland eine Anerkennung braucht (zum Beispiel Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/-in, Lehrer/-in), benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Behörde in dem Bundesland, in dem Sie den Beruf ausüben wollen bzw. in dem Sie bereits Ihren Wohnsitz oder einen zukünftigen Arbeitgeber haben. Das Anerkennungsverfahren ist dann Teil des Verfahrens, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können (zum Beispiel Approbation als Arzt/Ärztin). Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland können Sie die zuständige Stelle ermitteln, bei der Sie den Antrag stellen müssen. Dafür gibt es ein spezielles Tool, den " Anerkennungsfinder", den Sie gleich auf der Startseite unter
https://www.anerkennung-in-deutschland.… finden.
Allgemeine Informationen zu Fragen der beruflichen Anerkennung erhalten Sie auf dem zuvor genannten Informationsportal unter "Berufliche Anerkennung" auf der Startseite. Ebenfalls auf der Startseite unter" Beratungsangebote" können Sie sich informieren, welche Stellen in der Nähe Ihres Wohnorts eine persönliche Beratung anbieten. Anerkennungsberatungsstellen gibt es in ganz Deutschland im Rahmen des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ).
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen