Auslandsadoptionen von Deutschland

ich benötige bitte Angaben zu den Auslandsadoption von deutschen Kindern die unter der Haager Konvention in das Ausland adoptiert wurden.

Bitte erläutern Sie in Ihrer Antwort die Begründung für diese Adoptionen (zB neuer Lebenspartner der Mutter), oder ob dies geschlossene Adoptionen waren.

Bitte erläutern Sie auch, welche Adoptionsagenturen im Falle von geschlossenen Adoptionen involviert waren.

Mit freundlichen Grüssen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2014
  • Frist
    4. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige bit…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsadoptionen von Deutschland [#6514]
Datum
1. Juni 2014 15:44
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige bitte Angaben zu den Auslandsadoption von deutschen Kindern die unter der Haager Konvention in das Ausland adoptiert wurden. Bitte erläutern Sie in Ihrer Antwort die Begründung für diese Adoptionen (zB neuer Lebenspartner der Mutter), oder ob dies geschlossene Adoptionen waren. Bitte erläutern Sie auch, welche Adoptionsagenturen im Falle von geschlossenen Adoptionen involviert waren. Mit freundlichen Grüssen, Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 01.06.2014, die an mich weitergeleitet …
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (Auslandsadoptionen von Deutschland)
Datum
2. Juni 2014 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 01.06.2014, die an mich weitergeleitet wurde. Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben liegen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor. Es ist vielmehr u.a. für bestimmte Aufgaben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (vgl. Abschnitt 6 der beigefügten Anlage - Vertrauliche Geburt) zuständig. Die genauen Aufgaben des Bundesamtes können Sie meiner Internetseite www.bafza.de entnehmen. Ich bedaure daher, Ihnen nicht weiterhelfen zu können, und bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen