Auslandsbeteiligungen deutscher Unternehmen des Sekundärsektors

- Statistik über die Anzahl an deutschen Unternehmen des Sekundärsektors mit Auslandsbeteiligungen;
- Statistik über die Anzahl an deutschen Unternehmen des Sekundärsektors mit Auslandsbeteiligungen in Verhältnis zu der Gesamtanzahl an deutscher Unternehmen des Sekundärsektors

- Statistik über den im Ausland generierten Umsatz deutscher Unternehmen
- Statisktik über den Umsatz deutscher Unternehmen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Statistik über…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Auslandsbeteiligungen deutscher Unternehmen des Sekundärsektors [#9399]
Datum
16. April 2015 09:42
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Statistik über die Anzahl an deutschen Unternehmen des Sekundärsektors mit Auslandsbeteiligungen; - Statistik über die Anzahl an deutschen Unternehmen des Sekundärsektors mit Auslandsbeteiligungen in Verhältnis zu der Gesamtanzahl an deutscher Unternehmen des Sekundärsektors - Statistik über den im Ausland generierten Umsatz deutscher Unternehmen - Statisktik über den Umsatz deutscher Unternehmen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Auslandsbeteiligungen deutscher Unternehmen des Sekundärsektors [#9399]
Datum
16. April 2015 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2015, den wir unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF3100 führen. Wir werden ihn zeitnah beantworten. Mit freundlichen Grüßen