Auslandsdienstreise BM Seehofer nach Athen und Ankara im Oktober 2019

Vorbereitungsunterlagen (z.B. Leitungsvorlage, Gesprächsführungsvorschläge, interner Mailverkehr, Besuchsprogramm, Einladungsschreiben) sowie Reisebericht (im Nachgang) zur Auslandsdienstreise von BM Seehofer nach Athen und Ankara Anfang Oktober 2019

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorbereitungsunterlagen (z…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Auslandsdienstreise BM Seehofer nach Athen und Ankara im Oktober 2019 [#220086]
Datum
9. Mai 2021 15:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbereitungsunterlagen (z.B. Leitungsvorlage, Gesprächsführungsvorschläge, interner Mailverkehr, Besuchsprogramm, Einladungsschreiben) sowie Reisebericht (im Nachgang) zur Auslandsdienstreise von BM Seehofer nach Athen und Ankara Anfang Oktober 2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220086/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auslandsdienstreise Bundesminister Seehofer nach Athen und Ankara im Oktober 2019 [#220086]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Auslandsdienstreise Bundesminister Seehofer nach Athen und Ankara im Oktober 2019 [#220086]
Datum
1. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
4,1 MB

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AW: Auslandsdienstreise Bundesminister Seehofer nach Athen und Ankara im Oktober 2019 [#220086] Sehr [geschwärzt],…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandsdienstreise Bundesminister Seehofer nach Athen und Ankara im Oktober 2019 [#220086]
Datum
2. Juni 2021 16:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für den übermittelten Ablaufplan der Dienstreise von BM Seehofer und Ihre damit verbundene Mühe! Erlauben Sie mir einen Kommentar zu Ihrer Begründung: Die pauschale Zurückhaltung sämtlicher Unterlagen, die ich angefordert hatte, aufgrund einer Einstufung in VS-NfD, halte ich für fragwürdig. Sicherlich sind nicht alle Teile z.B. des Reiseberichtes der Türkei-Reise als Verschlusssache zu behandeln und die Dokumente hätten einzeln auf Freigabefähigkeit überprüft werden können. Dass dabei einige Schwärzungen angebracht gewesen wären, versteht sich von selbst. Ich lasse es an dieser Stelle aber dabei bewenden und danke noch einmal für die Mühewaltung! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220086 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]