Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits angekündigt und bezugnehmend auf meine Anfrage, die Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/auslandsdienstreise-staatssekretar-barei-nach-aserbaidschan-am-3031012019/ nachlesen können, bitte ich um Übermittlung der in Ihrem Bescheid vom 22.06.2021 genannten Unterlagen zum "positiven Votum der Fachebene zur Reise nach Aserbaidschan".
Mit der Schwärzung eventuell vorhandener personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in wie bereits angekündigt und bezugnehmend auf meine Anfrage, die Sie un…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
22. Juni 2021 10:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in wie bereits angekündigt und bezugnehmend auf meine Anfrage, die Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/auslandsdienstreise-staatssekretar-barei-nach-aserbaidschan-am-3031012019/ nachlesen können, bitte ich um Übermittlung der in Ihrem Bescheid vom 22.06.2021 genannten Unterlagen zum "positiven Votum der Fachebene zur Reise nach Aserbaidschan". Mit der Schwärzung eventuell vorhandener personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223844/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das positive Vot…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
23. Juni 2021 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das positive Votum nur mündlich erfolgte, wie im Bescheid dargelegt. Dort sind keine Unterlagen genannt, die ich Ihnen zusenden könnte. Sie würden also einen gleichlautenden Bescheid erhalten. Möchten Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in allmählich verstehe ich hier einige Sachen nicht mehr. § 12 …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
24. Juni 2021 12:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in allmählich verstehe ich hier einige Sachen nicht mehr. § 12 Abs. 2 GGO verpflichtet die Verwaltung (ich würde Sie einfach dazuzählen), dass "Stand und Entwicklung der Vorgangsbearbeitung [...] jederzeit (im Rahmen der Aufbewahrungsfristen) aus den elektronisch oder in Papierform geführten Akten nachvollziehbar sein [müssen]." Gilt die GGO für Sie nicht? Sie schreiben in Ihrer "Zwischennachricht" vom 18.05.2021, dass "voraussichtlich Gebühren im mittleren Bereich des Gebührenrahmens anfallen werden (Gebührenrahmen von 0 – 500 Euro). Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann." (siehe hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/auslandsdienstreise-staatssekretar-barei-nach-aserbaidschan-am-3031012019/597602/anhang/ZwischennachrichtIFGNAME_geschwaerzt.pdf). Bei meiner erneuten Nachfrage soll nun soll plötzlich alles mündlich abgelaufen sein und keine Unterlagen vorliegen? Wie passt das denn zusammen? Oder sollte Ihre Zwischennachricht eine abschreckende Wirkung entfalten? Bitte fragen Sie im genannten Referat VE1 – „Osteuropa (ohne EU), Zentralasien, Südkaukasus“ noch einmal nach, ob dort weder vorbereitende Unterlagen, Einladungen der aserbaidschanischen Regierung oder ein Besuchsprogramm auffindbar sind. Es ist für Außenstehende schwer vorstellbar, dass ein*e Mitarbeiter*in ohne jegliche schriftliche Aufforderung oder Vorbereitung bei Ihrem Staatssekretär zum nicht ganz geläufigen Thema "Aserbaidschan" vorspricht. Zudem bitte ich um Mitteilung, wann die mündliche Unterrichtung bei Herrn Bareiß stattgefunden hat, in der Hoffnung, dass Kalendereinträge nicht auch mündlich überliefert werden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223844/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Lieber Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Sie hatten am 7.Mai 2021 zunächst einen umfangreicheren IFG…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Nachfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
30. Juni 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
Lieber Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Sie hatten am 7.Mai 2021 zunächst einen umfangreicheren IFG-Antrag gestellt, diesen dann aber eingeschränkt. Die Zwischennachricht bezog sich auf den ersten Antrag. Eine Recherche, ob eine entsprechende Unterlage vorhanden ist, produziert in jedem Fall Arbeits- und Verwaltungsaufwand, auch wenn sie das Ergebnis liefert, dass keine entsprechenden Unterlagen vorhanden sind. Dies war auch in Bezug auf ihre eingeschränkte Anfrage der Fall (siehe Ihre Mail vom 19. Mai 2021: " Bitte übermitteln Sie im ersten Schritt lediglich die Leitungsvorlage bzw. die vorbereitende Unterlage zur Entscheidung an den PStS.") Für ablehnende Bescheide sind im IFG in bürgerfreundlicher Weise keine Gebühren vorgesehen. Wenn Sie den IFG-Antrag auf das Besuchsprogramm erweitern möchten, könnten wir es Ihnen zukommen lassen. Dafür würden jedoch Gebühren entstehen, da Teile davon geschwärzt werden müssten. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie dies wünschen. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mühe und Ihre Antwort! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurde …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
29. Juli 2021 04:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mühe und Ihre Antwort! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurde bisher noch nicht einmal recherchiert, ob Unterlagen zu meiner Anfrage vorliegen. Mir ist bewusst, dass eine Recherche einen gewissen Arbeits- und Verwaltungsaufwand produziert. Diesen Aufwand hat eine Behörde aber zu leisten, um eine Aussage z.B. zu Gebühren treffen zu können. Insofern bitte ich darum, dass Sie - wie von mir gewünscht - nachfragen oder recherchieren, ob überhaupt Unterlagen vorhanden sind. Zudem weise ich nochmals darauf hin, dass gemäß GGO auch das BMWi -schriftliche- Unterlagen führen muss. Ihr Hinweis, dass ablehnende Bescheide keine Gebühren verursachen, ist zudem selbstverständlich richtig. Worauf sich der Satz "Für ablehnende Bescheide sind im IFG in bürgerfreundlicher Weise keine Gebühren vorgesehen." bezieht, erschließt sich mir allerdings nicht. Eine Diskussion über die "Bürgerfreundlichkeit" des IFG möchte ich an dieser Stelle besser nicht beginnen und einen Bezug zu meinem Antrag kann ich nicht erkennen. Meinen IFG-Antrag möchte ich an dieser Stelle auch nicht zwingend erweitern. Wenn es für Sie einfacher ist, kann ich Ihnen gern einen neuen IFG-Antrag zukommen lassen, der nur nach dem Ihnen vorliegenden Besuchsprogramm fragt. Gebühren können hierbei - auch für Schwärzungen - nicht entstehen, da das Dokument problemlos auffindbar ist und innerhalb der Zeit für eine "einfache Auskunft" gesichtet/geschwärzt werden kann. Des Weiteren habe ich keine Antwort auf die Frage erhalten, wann die mündliche Unterrichtung bei Herrn Bareiß stattgefunden hat. Auch diese Frage kann ich in einen neuen IFG-Antrag verpacken, aber damit ist vermutlich weder Ihnen noch mir geholfen. Insofern bitte ich um - Übermittlung des (geschwärzten) Besuchsprogramms - Recherche, ob weitere Unterlagen im Fachreferat vorliegen - Mitteilung des Datums der mündlichen Unterrichtung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223844/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Nachfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
29. Juli 2021 04:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zum 16. August nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an unser Büro (buero-ve1@bmwi.bund.de<mailto:buero-vid3@bmwi.bund.de>) oder an meine Vertreterin, [geschwärzt] ([geschwärzt]). Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ________________________________________________ Referat VE1 "Osteuropa (ohne EU), Südkaukasus, Zentralasien" Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]'[geschwärzt] ([geschwärzt]<[geschwärzt]>) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da die Kollegin nicht erreichbar ist, erhalten Sie meine Mail zur weiteren Bearbeit…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Nachfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
29. Juli 2021 05:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> da die Kollegin nicht erreichbar ist, erhalten Sie meine Mail zur weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223844/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag inklusive Anlage. Viele Grüße,
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre Nachfrage - Auslandsdienstreise Staatssekretär Bareiß nach Aserbaidschan am 30./31.01.2019 [#223844]
Datum
8. Oktober 2021 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag inklusive Anlage. Viele Grüße,