Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien

Anfrage an: Jobcenter Hagen

Die Anfrage bezieht sich auf das Thema „Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien“. Ich möchte von den letzten 4 Jahren sämtliche Berichte, Anweisungen der angefragten Behörde und Kommunikation von und zwischen den aufgeführten Institutionen:
- Jobcenter Neunkirchen
- Jobcenter Duisburg
- Jobcenter Bremerhaven
- Jobcenter Dortmund
- Jobcenter Mönchengladbach
- Jobcenter Hagen
- Bundesagentur für Arbeit
Falls Kosten entstehen sollten, bitte ich benachrichtigt zu werden und über die Höhe informiert zu werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anfrage bezi…
An Jobcenter Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien [#30882]
Datum
18. Juni 2018 13:54
An
Jobcenter Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anfrage bezieht sich auf das Thema „Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien“. Ich möchte von den letzten 4 Jahren sämtliche Berichte, Anweisungen der angefragten Behörde und Kommunikation von und zwischen den aufgeführten Institutionen: - Jobcenter Neunkirchen - Jobcenter Duisburg - Jobcenter Bremerhaven - Jobcenter Dortmund - Jobcenter Mönchengladbach - Jobcenter Hagen - Bundesagentur für Arbeit Falls Kosten entstehen sollten, bitte ich benachrichtigt zu werden und über die Höhe informiert zu werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!