Auslandspraktika in 2020 für Kollegschüler (Wirtschaftsgymnasium)

Bitte senden Sie mir Informationen zu den im laufenden Schuljahr ausgefallenen Auslandspraktika für Schüler der Oberstufe an Wirtschaftsgymnasien (Berufskollegs). Das Praktikum meiner Tochter ist im April diesen Jahres ausgefallen und ich möchte wissen, ob dieses Praktikum in den Herbstferien nachgeholt werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
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Manfred Brühl
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Manfred Brühl
Betreff
Auslandspraktika in 2020 für Kollegschüler (Wirtschaftsgymnasium) [#187513]
Datum
27. Mai 2020 19:24
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir Informationen zu den im laufenden Schuljahr ausgefallenen Auslandspraktika für Schüler der Oberstufe an Wirtschaftsgymnasien (Berufskollegs). Das Praktikum meiner Tochter ist im April diesen Jahres ausgefallen und ich möchte wissen, ob dieses Praktikum in den Herbstferien nachgeholt werden kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Brühl Anfragenr: 187513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187513 Postanschrift Manfred Brühl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Brühl
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
27. Mai 2020 19:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Brühl, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nord…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Auslandspraktika in 2020 für Kollegschüler (Wirtschaftsgymnasium) [#187513]
Datum
28. Mai 2020 13:38
Status
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Sehr geehrter Herr Brühl, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wie Sie den FAQ im Bildungsportal (https://www.schulministerium.nrw.de/doc…) entnehmen können, entstehen Schülerinnen und Schülern, die Praktika im Beruflichen Gymnasium wegen der Corona-Pandemie nicht absolvieren konnten, keine Nachteile. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von hier aus nicht beurteilt werden kann, ob Ihre Tochter ihr Auslandspraktikum im nächsten Schuljahr nachholen kann. Da hierbei individuelle Faktoren wie mögliche Einreisebeschränkungen in dem Land, in dem das Praktikum durchgeführt werden soll, und die Möglichkeit der Bereitstellung eines Praktikumsplatz zu gegebenem Zeitpunkt berücksichtigt werden müssen, bitte ich Sie, Ihre Frage mit dem Berufskolleg Ihrer Tochter sowie dem Praktikumsbetrieb zu klären. Für ihren weiteren schulischen Werdegang wünsche ich Ihrer Tochter alles Gute. Mit freundlichen Grüßen