Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament

Ich bitte um Zusendung
1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.)

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2015
  • Frist
    28. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament [#10851]
Datum
27. Juli 2015 22:21
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung 1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.) Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auslandsreisen der Abgeordneten im Landes…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament [#10851]
Datum
1. September 2015 06:07
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament" vom 27.07.2015 (#10851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Anfragenr: 10851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage # 10851: Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament Sehr geehrter Herr von Rotter, Ihre Stat…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage # 10851: Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament
Datum
3. September 2015 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, Ihre Statusanfrage vom 01.09.2015 bezüglich o.g. Anfrage ist hier eingegangen und liegt mir zur Bearbeitung vor. Auf Ihre Mahnung vom 01.09.2015 teile ich Ihnen mit, dass ein Eingang Ihrer o.g. Anfrage vom 27.07.2015 bei der Landtagsverwaltung Rheinland-Pfalz nicht nachzuvollziehen ist. Eine Beantwortung war deshalb noch nicht möglich. Ich bitte daher höflichst um Zusendung der Anfrage, falls deren Beantwortung für Sie noch von Interesse ist. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage # 10851: Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament [#10851] Liebe Frau Matter, was ist…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 10851: Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament [#10851]
Datum
3. September 2015 18:34
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Liebe Frau Matter, was ist denn nicht nachvollziehbar? Wenn es um den Text der Anfrage geht, finden Sie diesen hier https://fragdenstaat.de/a/10851 Mit freundlichen Grüßen Marc von Rotter Anfragenr: 10851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: Ihre Anfrage # 10851: Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament [#10851] Sehr geehrter Herr von Rotte…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 10851: Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament [#10851]
Datum
28. September 2015 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, Ihre o.g. Anfrage vom 3. September 2015 darf ich auf Ihren Wunsch hin elektronisch wie folgt beantworten: Dienstreisen der Abgeordneten sind in § 9 des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (AbgG) geregelt, der wie folgt lautet: § 9 Dienstreisen (1) Dienstreisen sind Reisen für den Landtag oder für einen Ausschuss, die vor Antritt der Reise vom Präsidenten genehmigt worden sind. Dienstreisen sind auch Reisen zu Ausschusssitzungen sowie zu Sitzungen der Fraktionen und ihrer Arbeitskreise, die im Rahmen einer vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Ältestenrat festgelegten Höchstzahl außerhalb von Mainz stattfinden. (2) Bei Dienstreisen innerhalb der Bundesrepublik werden die Kosten für Busfahrten sowie für Bahnfahrten außerhalb des Geltungsbereichs der vom Landtag zur Verfügung gestellten Freifahrkarte bis zur Höhe der ersten Klasse erstattet. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs wird Wegstreckenentschädigung in der Höhe nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 gewährt. Im Übrigen gelten die §§ 5, 6 und 9 des Landesreisekostengesetzes entsprechend. (3) Bei Dienstreisen außerhalb der Bundesrepublik gilt für die Erstattung von Fahrtkosten für Bus und Bahn § 9 Abs. 2 Satz 1 entsprechend; im Übrigen gelten die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass Auslandstagegeld in den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 1 nach § 7 Abs. 3 gekürzt wird. (4) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht, soweit der Landtag die Kosten übernimmt. (5) Beruft der Präsident oder ein Ausschussvorsitzender mit Genehmigung des Präsidenten eine Sitzung während der Parlamentsferien ein, so sind dem teilnehmenden Abgeordneten die notwendigen Fahrtkosten zu erstatten, sofern er sich am Tage der Sitzung außerhalb des Landes aufhält und diesen Aufenthalt zur Teilnahme an der Sitzung unterbricht. Angehängt an diese Email finden Sie eine tabellarische Übersicht über die Informations-fahrten der Ausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags in dem angefragten Zeitraum. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt ausdrücklich ohne eine Anerkennung einer Rechtspflicht dazu nach dem rheinland-pfälzischen Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), da sich gemäß § 2 Abs. 4 LIFG der Anwendungsbereich des Gesetzes dem Zweck der verbesserten Transparenz des Verwaltungshandelns durch rheinland-pfälzische Behörden entsprechend auf den Landtag ausdrücklich nur erstreckt, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, worunter die parlamentarischen Informationsfahrten nicht fallen. Mit freundlichen Grüßen