Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung
1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.)
Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Freiheit von Rotter
Evening Study Institute
<<E-Mail-Adresse>>