Auslastung des RE 10 & der RB 43

Mir würde die Auslastung der Linien RB 43 Falkenberg - Cottbus sowie RE 10 Leipzig - Cottbus interessieren.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2015
  • Frist
    14. November 2015
  • 0 Follower:innen
3004-17at Figula
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Details
Von
3004-17at Figula
Betreff
Auslastung des RE 10 & der RB 43 [#11601]
Datum
13. Oktober 2015 20:31
An
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir würde die Auslastung der Linien RB 43 Falkenberg - Cottbus sowie RE 10 Leipzig - Cottbus interessieren. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen 3004-17at Figula <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen 3004-17at Figula
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, &nbsp; vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage vom 13.10.2015 an den Ve…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Auslastung des RE 10 & der RB 43 [#11601]
Datum
15. Oktober 2015 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, &nbsp; vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage vom 13.10.2015 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Ihr Anliegen liegt bereits der entsprechenden Fachabteilung in unserem Hause zur Pr&uuml;fung vor. Bis zu einer abschlie&szlig;enden Antwort bitten wir Sie daher noch um ein wenig Geduld. &nbsp; F&uuml;r weitere Ausk&uuml;nfte steht Ihnen unsere Homepage www.VBB.de oder auch unser VBB-Infocenter unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 9:00 bis 18:00 Uhr gern zur Verf&uuml;gung. Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en i. A.
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr geehrte/r Dame/Herr,&nbsp; &nbsp; wir bedanken uns f&uuml;r Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2015 an…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Auslastung des RE 10 & der RB 43 [#11601]
Datum
23. Oktober 2015 17:30
Status
Sehr geehrte/r Dame/Herr,&nbsp; &nbsp; wir bedanken uns f&uuml;r Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2015 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).&nbsp; &nbsp; Sie baten um eine Information &uuml;ber die Auslastung der Linien RB43 und RE10 im VBB. Bitte teilen Sie uns mit, wof&uuml;r Sie diese Information ben&ouml;tigen. Eine Auskunft an eine anonyme Person wird nicht erteilt. &nbsp; Wir m&ouml;chten Sie darauf hinweisen, dass die VBB GmbH nicht unter den Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) f&auml;llt, da wir als privates Unternehmen nicht mit der Aus&uuml;bung hoheitlicher Aufgaben betraut sind (vgl. &sect; 2 Abs. 1 IFG). Nach &sect; 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Verbraucherinformationsgesetz besteht ebenfalls keine Informationspflicht. Dar&uuml;ber hinaus sind wir keine informationspflichtige Stelle i. S. v. &sect; 18 a Abs. 1 IFG i. V. m. &sect; 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG, da wir keine Dienstleistungen erbringen, die in Zusammenhang mit der Umwelt stehen. &nbsp; F&uuml;r weitere Ausk&uuml;nfte steht Ihnen unsere Homepage www.VBB.de oder auch unser VBB-Infocenter unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 9:00 bis 18:00 Uhr gern zur Verf&uuml;gung. &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en &nbsp; i. A.
3004-17at Figula
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Ich fürchte um eine Einstellung in den Schwachlastzeiten, daher die Frage. Mi…
An VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Details
Von
3004-17at Figula
Betreff
AW: Re: Auslastung des RE 10 & der RB 43 [#11601]
Datum
29. Oktober 2015 12:36
An
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Ich fürchte um eine Einstellung in den Schwachlastzeiten, daher die Frage. Mit freundlichen Grüßen 3004-17at Figula Anfragenr: 11601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift 3004-17at Figula

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VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, &nbsp; vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage zur Fahrplangestaltung d…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Auslastung des RE 10 & der RB 43 [#11601]
Datum
6. November 2015 17:33
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, &nbsp; vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage zur Fahrplangestaltung der Linien RE10 und RB43. &nbsp; Zum Fahrplanwechsel sind keine Einschr&auml;nkungen auf diesen Linien geplant, im Gegenteil, das bisherige Angebot wird ausgeweitet. Alle bisherigen Unterwegshalte werden auch weiterhin bedient und es sind folgende &Auml;nderungen vorgesehen: &nbsp; Die ersten 4 Fahrten der Linie RB43 in Richtung Cottbus verkehren neu eine halbe Stunde fr&uuml;her und erreichen dadurch in Calau einen Anschluss in Richtung Berlin. Mit der neuen Lage im Takt erreichen die Z&uuml;ge dar&uuml;ber hinaus auch neu den Nullknoten Cottbus. Neu ist auch eine zus&auml;tzliche Abfahrt um 21:05 Uhr ab Cottbus nach Falkenberg (Elster). Neu verkehren Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit 4 Zugpaare &uuml;ber Falkenberg (Elster) hinaus bis nach Herzberg (Elster). Mit diesen Fahrten bestehen in Falkenberg (Elster) Anschl&uuml;sse von und nach Leipzig. &nbsp; Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. &nbsp; F&uuml;r weitere Fragen steht Ihnen neben unserer Homepage www.VBB.de auch unser Infotelefon unter der Rufnummer 030/ 25 41 41 41 montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr, sowie samstags und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr gerne zur Verf&uuml;gung. &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en &nbsp; i. A.