Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW

die Namen der Experten und die anderen beteiligten Behörden, auf die das BMWK in diesen Tweets zum Thema "auslaufende Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke" verweist:

https://twitter.com/BMWK/status/1547126128854372353
Sie dürfen darauf vertrauen, dass solche Entscheidungen von Experten vorbereitet werden - unabhängig von der jeweiligen Hausleitung und auf Basis von Fakten.

und
https://twitter.com/BMWK/status/1547134870601842689
Ja, das BMWK und die anderen beteiligten Behörden. Möchten Sie die Kompetenz der Behörden anzweifeln?

Ursprungstweet:
https://twitter.com/VeroWendland/status/1546967197997797378
Und noch eine - wiederholte - Falschaussage von @BMWK
#Habeck: angeblich verlören die 3 laufenden AKW ihre „Betriebsgenehmigung“ & müssten wie neue Anlagen genehmigt werden. In Wirklichkeit läuft nur die (verlängerbare) *Leistungs*betriebs-Genehmigung aus.
Allmählich reicht‘s.

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Namen der Exp…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW [#253399]
Datum
16. Juli 2022 08:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Namen der Experten und die anderen beteiligten Behörden, auf die das BMWK in diesen Tweets zum Thema "auslaufende Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke" verweist: https://twitter.com/BMWK/status/1547126128854372353 Sie dürfen darauf vertrauen, dass solche Entscheidungen von Experten vorbereitet werden - unabhängig von der jeweiligen Hausleitung und auf Basis von Fakten. und https://twitter.com/BMWK/status/1547134870601842689 Ja, das BMWK und die anderen beteiligten Behörden. Möchten Sie die Kompetenz der Behörden anzweifeln? Ursprungstweet: https://twitter.com/VeroWendland/status/1546967197997797378 Und noch eine - wiederholte - Falschaussage von @BMWK #Habeck: angeblich verlören die 3 laufenden AKW ihre „Betriebsgenehmigung“ & müssten wie neue Anlagen genehmigt werden. In Wirklichkeit läuft nur die (verlängerbare) *Leistungs*betriebs-Genehmigung aus. Allmählich reicht‘s. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/253399/upload/4d1470b3ec932f505a22a2b5a45bd67eb3f62c7b/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> F.-L.-Jahr-Str. 7 04808 Wurzen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW“ vom…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW [#253399]
Datum
20. August 2022 18:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW“ vom 16.07.2022 (#253399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu den au…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW [#253399]
Datum
22. August 2022 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu den auslaufenden Betriebsgenehmigungen der AKW. Die maximal zulässige Betriebsdauer der drei noch am Netz befindlichen deutschen Kernkraftwerke (Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2) bestimmt sich nach dem Atomgesetz. Die Genehmigung zum Leistungsbetrieb dieser Kernkraftwerke erlischt gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 6 des Atomgesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Ein Weiterbetrieb dieser Kernkraftwerke nach Ablauf dieses Datums ist daher nach dem Atomgesetz nicht zulässig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz haben im März geprüft, ob und inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken zu diesem Zeitpunkt zur Energiesicherheit beitragen würde. Im Ergebnis sprechen die rechtlichen Erwägungen und Sicherheitsgründe gegen einen Weiterbetrieb. Wir hoffen, Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auslaufende Betriebsgenehmigungen der AKW“ [#253399]
Datum
22. August 2022 21:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253399/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Frage nach den beteiligten Experten ("die Namen der Experten und die anderen beteiligten Behörden, auf die das BMWK in diesen Tweets zum Thema "auslaufende Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke" verweist") nicht beantwortet wurde, sondern auf die aktuellen Betriebsgenehmigungen eingegangen wurde, die nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchen waren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253399.pdf Anfragenr: 253399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253399/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2022 10:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG ) vom 16.07.2022 / Entscheidung des BMWK S…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG ) vom 16.07.2022 / Entscheidung des BMWK
Datum
11. November 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen eine Entscheidung des BMWK auf Ihren Antrag vom 16.07.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. November 2022 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.