Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen)

Amtlichen Informationen, aus denen die Auslegung der Landesregulierungsbehörde zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG hervorgeht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2016
  • Frist
    25. Oktober 2016
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Amtlichen Info…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
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Betreff
Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
23. September 2016 11:00
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Amtlichen Informationen, aus denen die Auslegung der Landesregulierungsbehörde zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag nach IFG des Saarlandes vom 23.9.2016 bitte ich um…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
10. Oktober 2016 09:30
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag nach IFG des Saarlandes vom 23.9.2016 bitte ich um Sachstandsmitteilung. Bitte teilen Sie mir auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Antragsverfahren bei Ihnen geführt wird. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regulierungskammer für das Saarland
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen, aus denen die Auslegung der Landesre…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
Betreff
AW: Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
12. Oktober 2016 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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44,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen, aus denen die Auslegung der Landesregulierungsbehörde zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG hervorgehen, können nicht gewährt werden, da diese bei der Regulierungskammer für das Saarland nicht existieren. Folgendes Aktenzeichen wurde für Ihre Anfrage vergeben: RegK-S/Sonstige_Anfragen_2016/1 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 12.10.2016. Ihre Antwort nimmt den Wortl…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
13. Oktober 2016 16:59
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 12.10.2016. Ihre Antwort nimmt den Wortlaut meiner Anfrage auf, in welcher ich Bezug nehme auf Informationen zur "Auslegung der Landesregulierungsbehörde". Zur Vermeidung eines Missverständnisses meinerseits: Existieren bei der Regulierungskammer auch keine amtliche Informationen, aus denen die "Auslegung der Regulierungskammer" zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG hervorgeht? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regulierungskammer für das Saarland
Bin momentan nicht im Hause. Mein Postfach wird nicht eingesehen, E-Mails werden nicht weitergeleitet. Anfragen u.…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
Betreff
Automatische Antwort: AW: Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
13. Oktober 2016 16:59
Status
Warte auf Antwort
Bin momentan nicht im Hause. Mein Postfach wird nicht eingesehen, E-Mails werden nicht weitergeleitet. Anfragen u.ä. richten Sie bitten an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der Abwesensheitsnotiz von Herrn Küntzer richte ich meine Nachfrage hiermit …
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
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Betreff
Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
13. Oktober 2016 17:31
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der Abwesensheitsnotiz von Herrn Küntzer richte ich meine Nachfrage hiermit an die allgemeine E-Mail-Adresse der Regulierungskammer: In seiner Mitteilung vom 12.10.2016 nimmt Herr Küntzer den Wortlaut meiner Anfrage auf, in welcher ich Bezug nehme auf Informationen zur "Auslegung der Landesregulierungsbehörde". Zur Vermeidung eines Missverständnisses meinerseits: Existieren bei der Regulierungskammer nicht nur keine amtlichen Informationen zur "Auslegung der Landesregulierungsbehörde" zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG, sondern auch keine amtlichen Informationen zur "Auslegung der Regulierungskammer" zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Regulierungskammer für das Saarland
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen, dass weder amtliche Informationen zur Auslegung der Lan…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
Betreff
AW: Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) [#17930]
Datum
21. Oktober 2016 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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44,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen, dass weder amtliche Informationen zur Auslegung der Landesregulierungsbehörde noch amtliche Informationen zur Auslegung der Regulierungskammer existieren. Diese Präzisierung wäre jedoch ohnehin nicht notwendig, da es sich hier um ein und dieselbe Behörde handelt. Mit freundlichen Grüßen