Auslegung und rechtliche Einschätzung des Pflichtexemplargesetzes (PEG) NRW vom 23.01.2013

a) das Rechts-Gutachten "Elektronische Pflichtexemplare in Landesbibliotheken: Ausreichende Vorkehrungen gegen die unzulässige Vervielfältigung, Veränderung und Verbreitung gemäß § 4 Abs. 6 S. 2 PEG NRW" von Prof. Dr. Thomas Hoeren,

b) alle weiteren Gutachten zur Auslegung und rechtlichen Einschätzung § 4 Abs. 6 S. 2 PEG NRW vom 23.1.2013,

c) alle weiteren Gutachten zur Auslegung und rechtlichen Einschätzung des PEG NRW vom 23.1.2013 (ohne Einschränkung auf § 4 Abs. 6 S.2),

d) eine Aufstellung über die Kosten der Gutachten aus a), b) und c).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2014
  • Frist
    30. Januar 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslegung und rechtliche Einschätzung des Pflichtexemplargesetzes (PEG) NRW vom 23.01.2013 [#8246]
Datum
29. Dezember 2014 19:48
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) das Rechts-Gutachten "Elektronische Pflichtexemplare in Landesbibliotheken: Ausreichende Vorkehrungen gegen die unzulässige Vervielfältigung, Veränderung und Verbreitung gemäß § 4 Abs. 6 S. 2 PEG NRW" von Prof. Dr. Thomas Hoeren, b) alle weiteren Gutachten zur Auslegung und rechtlichen Einschätzung § 4 Abs. 6 S. 2 PEG NRW vom 23.1.2013, c) alle weiteren Gutachten zur Auslegung und rechtlichen Einschätzung des PEG NRW vom 23.1.2013 (ohne Einschränkung auf § 4 Abs. 6 S.2), d) eine Aufstellung über die Kosten der Gutachten aus a), b) und c).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren per E-Mail am 29.12.2014 übersandten Antrag nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Auslegung und rechtliche Einschätzung des Pflichtexemplargesetzes (PEG) NRW vom 23.01.2013 [#8246]
Datum
22. Januar 2015 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren per E-Mail am 29.12.2014 übersandten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW übersende ich in der Anlage das erbetene Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hoeren zu § 4 Absatz des Pflichtexemplargesetz-Entwurfs NRW. Für dieses Gutachten hat Herr Prof. Dr. Hoeren ein Honorar von 2.380 € erhalten. Weitere Rechtsgutachten zum geltenden Pflichtexemplargesetz hat die Landesregierung nicht eingeholt. Mit freundlichen Grüßen