Auslegungshinweise von § 28 IfSG von Januar 2020 bis Mai 2020

alle beratenden Materialien und Unterlagen, die den für die Ausführung des IfSG zuständigen Behörden, isb. den Landratsämtern, von Januar 2020 bis Mai 2020 für die Anwendung von § 28 IfSG im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Johannes Gallon
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle beratende…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Johannes Gallon
Betreff
Auslegungshinweise von § 28 IfSG von Januar 2020 bis Mai 2020 [#264950]
Datum
8. Dezember 2022 10:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle beratenden Materialien und Unterlagen, die den für die Ausführung des IfSG zuständigen Behörden, isb. den Landratsämtern, von Januar 2020 bis Mai 2020 für die Anwendung von § 28 IfSG im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Gallon Anfragenr: 264950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264950/ Postanschrift Johannes Gallon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Gallon

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Gallon, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.12.2022, in der Sie um Zusendung aller beratenden …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Auslegungshinweise von § 28 IfSG von Januar 2020 bis Mai 2020; Ihr Schreiben vom 08.12.2022 [#264950]; Az. GK4-A0140-2022/2860
Datum
5. Januar 2023 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
221,2 KB
Sehr geehrter Herr Gallon, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.12.2022, in der Sie um Zusendung aller beratenden Materialien und Unterlagen, die den für die Ausführung des IfSG zuständigen Behörden von Januar 2020 bis Mai 2020 für die Anwendung von § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt wurden, bitten. Die angeforderten Unterlagen können Ihnen aus folgenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden: Ansprüche nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), scheiden bereits auf Tatbestandebene aus, da es vorliegend weder um Umweltinformationen i. S. d. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz bzw. des Art. 2 Abs. 2 BayUIG noch um (Verbraucher-)Informationen i. S. d. § 2 Abs. 1 VIG geht. Auch ein Anspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) kommt vorliegend nicht in Betracht. Ein solcher Anspruch besteht nicht, da Sie Ihr berechtigtes Interesse an einem Auskunftsbegehren nicht glaubhaft dargelegt haben. Ein dahingehender substantiierter, schlüssiger Sachvortrag ist Ihrem Auskunftsbegehren nicht zu entnehmen, zumal sich ihr Wohnsitz augenscheinlich in [geschwärzt] und damit außerhalb Bayerns befindet. Im Übrigen käme eine Übermittlung der angeforderten Unterlagen auch deshalb nicht in Betracht, weil sie Angelegenheiten der Staatsleitung betreffen. In diesen Fällen sind die obersten Landesbehörden wie das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nicht zur Auskunft verpflichtet. (Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayDSG). Selbst wenn bei einzelnen Unterlagen keine Angelegenheiten der Staatsleitung betroffen sein sollten, wäre es aufgrund der Vielzahl der zum angefragten Thema aus dem Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2020 vorliegenden Unterlagen unverhältnismäßig (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG), alle Unterlagen daraufhin zu überprüfen. Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Allgemeinverfügungen des StMGP im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurden und daher öffentlich einsehbar sind (Link: Veröffentlichungen im BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)<https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/>). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]+[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]