Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn

Viele der in den letzten Jahren gebauten Windkraftanlagen im Kreis Paderborn wurden mit Auflagen zum Artenschutz genehmigt. Diese Auflagen erfolgen oftmals mit dem Ziel Konflikte mit besonders oder streng geschützten Vogelarten zu mindern bzw. auszuschließen. Häufig werden diese Auflagen von den Betreibern und deren Gutachtern selbst vorgeschlagen um die Verbotstatbestände aus dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen und überhaupt eine Genehmigung zu erlangen.
Diese Auflagen müssen daher unbedingt eingehalten werden, damit eine beantragte Windkraftanlage genehmigungsfähig ist und der negative Einfluss auf die Umwelt nicht zum Rückgang der betroffenen Arten führt oder den Erhalt einer Art verschlechtert.
Die Nichteinhaltung von Auflagen stellt somit eine Gefahr für die Umwelt dar, eine Überprüfung und Ahndung von Verstößen muss sicherstellen, dass Windkraftanlagen nicht zur Maximierung des Profits auf Kosten der Umwelt betrieben werden. Gleiches gilt auch für Auflagen zum Schutz des Menschen.
Ohne diese Auflagen wären einige Anlagen vermutlich nie genehmigt worden.
Da der Kreis Paderborn selbst Betreiber von Windenergieanlagen ist, könnte hier ein „Gewissenskonflikt“ vorliegen, wie auch die Haltung des Kreises vermuten lässt.
Daher möchten wir als Verein Vernunftkraft NRW von Ihnen folgendes für die Jahre 2018 und 2019 wissen und bitte Sie die Zahlen jeweils getrennt nach dem Jahr aufzuführen.:
Wie viele Verstöße gegen Auflagen und Nebenbestimmungen hat es nach Kenntnis der Bezirksregierung Detmold gegeben?
In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?
In wie vielen Fällen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen?
Wie hoch war das höchste für einen einzelnen Verstoß verhängte Bußgeld, wie hoch das niedrigste?
In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Verstöße?
Was war die höchste Zahl an Verstößen eines Betreibers?
Wie viele Kontrollen wurden vom Kreis Paderborn durchgeführt?
Wie wird das durch die Verstöße eingenommene Geld verwendet?

Sprecher OWL
Vernunftkraft NRW e.V.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
Volker Tschischke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Volker Tschischke
Betreff
Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn [#173207]
Datum
3. Januar 2020 10:57
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele der in den letzten Jahren gebauten Windkraftanlagen im Kreis Paderborn wurden mit Auflagen zum Artenschutz genehmigt. Diese Auflagen erfolgen oftmals mit dem Ziel Konflikte mit besonders oder streng geschützten Vogelarten zu mindern bzw. auszuschließen. Häufig werden diese Auflagen von den Betreibern und deren Gutachtern selbst vorgeschlagen um die Verbotstatbestände aus dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen und überhaupt eine Genehmigung zu erlangen. Diese Auflagen müssen daher unbedingt eingehalten werden, damit eine beantragte Windkraftanlage genehmigungsfähig ist und der negative Einfluss auf die Umwelt nicht zum Rückgang der betroffenen Arten führt oder den Erhalt einer Art verschlechtert. Die Nichteinhaltung von Auflagen stellt somit eine Gefahr für die Umwelt dar, eine Überprüfung und Ahndung von Verstößen muss sicherstellen, dass Windkraftanlagen nicht zur Maximierung des Profits auf Kosten der Umwelt betrieben werden. Gleiches gilt auch für Auflagen zum Schutz des Menschen. Ohne diese Auflagen wären einige Anlagen vermutlich nie genehmigt worden. Da der Kreis Paderborn selbst Betreiber von Windenergieanlagen ist, könnte hier ein „Gewissenskonflikt“ vorliegen, wie auch die Haltung des Kreises vermuten lässt. Daher möchten wir als Verein Vernunftkraft NRW von Ihnen folgendes für die Jahre 2018 und 2019 wissen und bitte Sie die Zahlen jeweils getrennt nach dem Jahr aufzuführen.: Wie viele Verstöße gegen Auflagen und Nebenbestimmungen hat es nach Kenntnis der Bezirksregierung Detmold gegeben? In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt? In wie vielen Fällen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen? Wie hoch war das höchste für einen einzelnen Verstoß verhängte Bußgeld, wie hoch das niedrigste? In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Verstöße? Was war die höchste Zahl an Verstößen eines Betreibers? Wie viele Kontrollen wurden vom Kreis Paderborn durchgeführt? Wie wird das durch die Verstöße eingenommene Geld verwendet? Sprecher OWL Vernunftkraft NRW e.V.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Tschischke Anfragenr: 173207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173207 Postanschrift Volker Tschischke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Tschischke
Volker Tschischke
Sehr geehrte<< Anrede >> die Beantwortung schicke sie bitte gerne an unsere offizielle Mailadresse, &l…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Volker Tschischke
Betreff
AW: Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn [#173207]
Datum
3. Januar 2020 11:11
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Beantwortung schicke sie bitte gerne an unsere offizielle Mailadresse, <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Volker Tschischke Sprecher OWL Vernunftkraft NRW Anfragenr: 173207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173207
Bezirksregierung Detmold
WG: Ihr Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: Ihr Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020
Datum
14. Januar 2020 12:06
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,2 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tschischke, mit Ihrem Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020 bitten Sie um Informationen zu folgenden Fragestellungen in Bezug auf Windenergieanlagen im Kreis Paderborn für die Jahre 2018 und 2019: a) Wie viele Verstöße gegen Auflagen und Nebenbestimmungen hat es nach Kenntnis der Bezirksregierung Detmold gegeben? b) In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt? c) In wie vielen Fällen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen? d) Wie hoch war das höchste für einen einzelnen Verstoß verhängte Bußgeld, wie hoch das niedrigste? e) In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Verstöße? f) Was war die höchste Zahl an Verstößen eines Betreibers? g) Wie viele Kontrollen wurden vom Kreis Paderborn durchgeführt? h) Wie wird das durch die Verstöße eingenommene Geld verwendet? Seitens der Bezirksregierung Detmold können keine Auskünfte erteilt werden zu Windenergieanlagen, für die der Kreis Paderborn zuständig ist. Die informationspflichtige Stelle ist nach dem UIG nur verpflichtet, vorhandene Daten herauszugeben. Auskünfte zu Windenergieanlagen, für die der Kreis Paderborn zuständig ist, erfragen Sie bitte direkt beim Kreis Paderborn (Aldegreverstraße 10 - 14, 33102 Paderborn, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Seitens der Bezirksregierung Detmold können Auskünfte erteilt werden 1) zu Windenergieanlagen, für die die Bezirksregierung Detmold zuständig ist und 2) im Einzelfall zu Windenergieanlagen, für die der Kreis Paderborn zuständig ist und im genannten Zeitraum eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Detmold in Bearbeitung war. Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet für Windenergieanlagen, für die die Bezirksregierung Detmold zuständig ist: 1a) 1 1b) 0 1c) 0 1d) kein Bußgeld verhängt 1e) 0 1f) 1 1g) nicht zuständig 1h) kein Geld eingenommen Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet für Windenergieanlagen, für die der Kreis Paderborn zuständig ist und im genannten Zeitraum eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Detmold in Bearbeitung war: 2a) 0 2b) 0 2c) 0 2d) kein Bußgeld verhängt 2e) 0 2f) 0 2g) unbekannt 2h) kein Geld eingenommen Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Volker Tschischke
AW: WG: Ihr Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020 [#173207] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Volker Tschischke
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020 [#173207]
Datum
1. Februar 2020 12:10
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre rasche Antwort. Aufgrund der Meldung von einem Verstoß interessierten uns diesbezüglich natürlich noch die Details. Zumindest, um welche WEA es sich dort handelt, und von wann der Verstoß ist. Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Volker Tschischke Sprecher OWL Vernunftkraft NRW e.V. Anfragenr: 173207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173207

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Bezirksregierung Detmold
AW: WG: Ihr Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020 [#173207] Sehr geehrter Herr Tschischke, es …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach IFG NRW, UIG NRW und VIG NRW vom 03.02.2020 [#173207]
Datum
4. Februar 2020 15:59
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,2 KB


Sehr geehrter Herr Tschischke, es handelt sich dabei um die beiden von der A.V.E. Paderborner Abfallverwertung und Energie GmbH betriebenen Windenergieanlagen. Der Verstoß wurde im September 2019 gemeldet. Eine Stoppelbrache wies nicht die in der Genehmigung festgelegte Stoppelhöhe auf. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen