Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn
Viele der in den letzten Jahren gebauten Windkraftanlagen im Kreis Paderborn wurden mit Auflagen zum Artenschutz genehmigt. Diese Auflagen erfolgen oftmals mit dem Ziel Konflikte mit besonders oder streng geschützten Vogelarten zu mindern bzw. auszuschließen. Häufig werden diese Auflagen von den Betreibern und deren Gutachtern selbst vorgeschlagen um die Verbotstatbestände aus dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen und überhaupt eine Genehmigung zu erlangen.
Diese Auflagen müssen daher unbedingt eingehalten werden, damit eine beantragte Windkraftanlage genehmigungsfähig ist und der negative Einfluss auf die Umwelt nicht zum Rückgang der betroffenen Arten führt oder den Erhalt einer Art verschlechtert.
Die Nichteinhaltung von Auflagen stellt somit eine Gefahr für die Umwelt dar, eine Überprüfung und Ahndung von Verstößen muss sicherstellen, dass Windkraftanlagen nicht zur Maximierung des Profits auf Kosten der Umwelt betrieben werden. Gleiches gilt auch für Auflagen zum Schutz des Menschen.
Ohne diese Auflagen wären einige Anlagen vermutlich nie genehmigt worden.
Da der Kreis Paderborn selbst Betreiber von Windenergieanlagen ist, könnte hier ein „Gewissenskonflikt“ vorliegen, wie auch die Haltung des Kreises vermuten lässt.
Daher möchten wir als Verein Vernunftkraft NRW von Ihnen folgendes für die Jahre 2018 und 2019 wissen und bitte Sie die Zahlen jeweils getrennt nach dem Jahr aufzuführen.:
Wie viele Verstöße gegen Auflagen und Nebenbestimmungen hat es nach Kenntnis der Bezirksregierung Detmold gegeben?
In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?
In wie vielen Fällen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen?
Wie hoch war das höchste für einen einzelnen Verstoß verhängte Bußgeld, wie hoch das niedrigste?
In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Verstöße?
Was war die höchste Zahl an Verstößen eines Betreibers?
Wie viele Kontrollen wurden vom Kreis Paderborn durchgeführt?
Wie wird das durch die Verstöße eingenommene Geld verwendet?
Sprecher OWL
Vernunftkraft NRW e.V.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Januar 2020
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5. Februar 2020
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