Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn

Viele der in den letzten Jahren gebauten Windkraftanlagen im Kreis Paderborn wurden mit Auflagen zum Artenschutz genehmigt. Diese Auflagen erfolgen oftmals mit dem Ziel Konflikte mit besonders oder streng geschützten Vogelarten zu mindern bzw. auszuschließen. Häufig werden diese Auflagen von den Betreibern und deren Gutachtern selbst vorgeschlagen um die Verbotstatbestände aus dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen und überhaupt eine Genehmigung zu erlangen.
Diese Auflagen müssen daher unbedingt eingehalten werden, damit eine beantragte Windkraftanlage genehmigungsfähig ist und der negative Einfluss auf die Umwelt nicht zum Rückgang der betroffenen Arten führt oder den Erhalt einer Art verschlechtert.
Die Nichteinhaltung von Auflagen stellt somit eine Gefahr für die Umwelt dar, eine Überprüfung und Ahndung von Verstößen muss sicherstellen, dass Windkraftanlagen nicht zur Maximierung des Profits auf Kosten der Umwelt betrieben werden. Gleiches gilt auch für Auflagen zum Schutz des Menschen.
Ohne diese Auflagen wären einige Anlagen vermutlich nie genehmigt worden.

Daher möchten wir als Verein Vernunftkraft NRW von Ihnen folgendes für die Jahre 2018 und 2019 wissen und bitte Sie die Zahlen jeweils getrennt nach dem Jahr aufzuführen.:

Wie viele Verstöße gegen Auflagen und Nebenbestimmungen hat es nach Kenntnis des Kreis Paderborn gegeben?

In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?

In wie vielen Fällen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen?

Wie hoch war das höchste für einen einzelnen Verstoß verhängte Bußgeld, wie hoch das niedrigste?

In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Verstöße?

Was war die höchste Zahl an Verstößen eines Betreibers?

Wie viele Kontrollen wurden vom Kreis Paderborn durchgeführt?

Wie wird das durch die Verstöße eingenommene Geld verwendet?

1. Vorsitzender
Vernunftkraft NRW e.V.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
Heiner Brinkmann (Vernunftkraft NRW e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kreis Paderborn - Umweltamt Details
Von
Heiner Brinkmann (Vernunftkraft NRW e.V.)
Betreff
Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn [#170901]
Datum
24. November 2019 08:15
An
Kreis Paderborn - Umweltamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele der in den letzten Jahren gebauten Windkraftanlagen im Kreis Paderborn wurden mit Auflagen zum Artenschutz genehmigt. Diese Auflagen erfolgen oftmals mit dem Ziel Konflikte mit besonders oder streng geschützten Vogelarten zu mindern bzw. auszuschließen. Häufig werden diese Auflagen von den Betreibern und deren Gutachtern selbst vorgeschlagen um die Verbotstatbestände aus dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen und überhaupt eine Genehmigung zu erlangen. Diese Auflagen müssen daher unbedingt eingehalten werden, damit eine beantragte Windkraftanlage genehmigungsfähig ist und der negative Einfluss auf die Umwelt nicht zum Rückgang der betroffenen Arten führt oder den Erhalt einer Art verschlechtert. Die Nichteinhaltung von Auflagen stellt somit eine Gefahr für die Umwelt dar, eine Überprüfung und Ahndung von Verstößen muss sicherstellen, dass Windkraftanlagen nicht zur Maximierung des Profits auf Kosten der Umwelt betrieben werden. Gleiches gilt auch für Auflagen zum Schutz des Menschen. Ohne diese Auflagen wären einige Anlagen vermutlich nie genehmigt worden. Daher möchten wir als Verein Vernunftkraft NRW von Ihnen folgendes für die Jahre 2018 und 2019 wissen und bitte Sie die Zahlen jeweils getrennt nach dem Jahr aufzuführen.: Wie viele Verstöße gegen Auflagen und Nebenbestimmungen hat es nach Kenntnis des Kreis Paderborn gegeben? In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt? In wie vielen Fällen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen? Wie hoch war das höchste für einen einzelnen Verstoß verhängte Bußgeld, wie hoch das niedrigste? In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Verstöße? Was war die höchste Zahl an Verstößen eines Betreibers? Wie viele Kontrollen wurden vom Kreis Paderborn durchgeführt? Wie wird das durch die Verstöße eingenommene Geld verwendet? 1. Vorsitzender Vernunftkraft NRW e.V.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heiner Brinkmann Anfragenr: 170901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170901 Postanschrift Heiner Brinkmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heiner Brinkmann (Vernunftkraft NRW e.V.)
Kreis Paderborn - Umweltamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Paderborn - Umweltamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Kreis Paderborn - Umweltamt
Verstöße bei WKA
Von
Kreis Paderborn - Umweltamt
Via
Briefpost
Betreff
Verstöße bei WKA
Datum
30. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Heiner Brinkmann (Vernunftkraft NRW e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Heiner Brinkmann (Vernunftkraft NRW e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausmaß von Verstöße bei Windkraftanlagen, Kontrolle und Ahndung durch die Aufsichtsbehörde im Kreis Paderborn“ [#170901] [#170901]
Datum
17. Februar 2020 22:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170901 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, denn auch wenn die Informationen nicht in Form einer Statistik vorliegen hätte man den Bescheid mit dem höchsten Bußgeld und niedrigsten Bußgeld zur Verfügung stellen können. Da jetzt auch ein Interesse daran besteht das durchschnittliche Bußgeld zu ermitteln und unter Umständen sowieso alle Bußgeldbescheide durchgesehen werden müssen könnte man auch diese und die anderen Fragen beantworten ohne die Bußgeldbescheide aller Aktenzeichen anfordern zu müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Heiner Brinkmann Anhänge: - 170901.pdf - 2020-01-30_1-verstoee-bei-wka.pdf Anfragenr: 170901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170901
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