Ausnahmebescheide für die Bogenjagd
Antrag nach dem AIG, BbgUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir - sofern vorhanden - Folgendes zu:
Die Entscheidungsbegründung im Zusammenhang mit dem "Modellversuch Bogenjagd" in Kleinmachnow/ Stahnsdorf vom Verbot der Jagd mit Pfeilen und Bolzen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG) keine Ausnahmebescheide gemäß § 26 Abs. 2 BbgJagdG zu erteilen.
Dass keine Ausnahmebescheide erteilt wurden, entspricht der Tatsachenlage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (deren Az. 513 - 05111/005); sollten dem widersprechend Bescheide ausgestellt worden sein, beantrage ich stattdessen den Informationszugang zur Entscheidungsbegründung dieser Bescheide.
Soweit personenbezogene Daten Dritter iSv §§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AIG; 1 BbgUIG iVm 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG (Bund) vom Informationszugang betroffen sind, stelle ich deren Schwärzung in Ihr Ermessen.
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen gebührenfreien einfachen Fall.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Eine Genehmigung zur Bogenjagd ist am 24.01.2019 beantragt worden. Der Antrag wurde am 19.06.2019 per E-Mail gegenüber der für das Verfahren zuständigen obersten Jagdbehörde zurückgezogen. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Bescheid, weder ablehnend noch zustimmend.
Die Rücknahme des Antrags: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahm…
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Mai 2020
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1. Juli 2020
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