Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin

- Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin zum Thema Cannabis, der Medienberichten (http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-stadtverwaltung-lehnt-cannabis-club-projekt-ab-id9625425.html) zufolge von der Amtsapothekerin der Stadt Duisburg gestellt wurde.

- Den Ablehnungsbescheid des BfArM.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2014
  • Frist
    26. August 2014
  • Ein:e Follower:in
Micha Greif
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Micha Greif
Betreff
Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin [#6769]
Datum
24. Juli 2014 11:56
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin zum Thema Cannabis, der Medienberichten (http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-stadtverwaltung-lehnt-cannabis-club-projekt-ab-id9625425.html) zufolge von der Amtsapothekerin der Stadt Duisburg gestellt wurde. - Den Ablehnungsbescheid des BfArM.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
Gesundheitsamt Duisburg
Auskunft nach dem IFG NRW Ihre E-mail vom 24.07.2014 Sehr geehrter Herr Greif, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem…
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
Auskunft nach dem IFG NRW
Datum
22. August 2014 15:26
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-mail vom 24.07.2014 Sehr geehrter Herr Greif, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG NRW wurde geprüft. Um Ihren Antrag endgültig bescheiden zu können, benötige ich von Ihnen noch einige Angaben. In Bezug auf Anträge im Rahmen eines Verwaltungsverfahrensgesetz i. S. d. § 9 VwVfG NRW - dazu gehört auch das Verfahren nach dem IFG NRW - ist eine Mindestangabe erforderlich. Der Antrag muss mindestens Name und Anschrift des Antragstellers enthalten. Die bloße Angabe des Namens ist nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen
Micha Greif
AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei meine v…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769]
Datum
22. August 2014 15:45
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei meine vollständige Postanschrift. Sollten Sie weitere Angaben benötigen, würde ich mich über eine kurzfristige Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Micha Greif
AW: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769]
Datum
12. September 2014 15:01
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" vom 24.07.2014 (#6769) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine Anschrift habe ich Ihnen hierzu nochmals angefügt. Mit freundlichen Grüßen, Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Duisburg
Antwort: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769] Sehr geehrter Herr Greif, leider kann ich Ihre Mail nicht zuordn…
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769]
Datum
15. September 2014 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Greif, leider kann ich Ihre Mail nicht zuordnen. Haben Sie einen Namen bzw. eine Abteilung für mich? Mit freundlichen Grüßen
Micha Greif
AW: Antwort: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheit…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: Antwort: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769]
Datum
22. September 2014 13:00
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" vom 24.07.2014 (#6769) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine Anschrift habe ich Ihnen anbei nochmals angefügt. Falls weiterhin Probleme mit der Zuordnung meiner Anfrage bestehen, müßten Sie mit der Anfragenummer (#6769) weiter kommen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Micha Greif
AW: AW: Antwort: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: AW: Antwort: AW: Auskunft nach dem IFG NRW [#6769]
Datum
11. Oktober 2014 10:19
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" vom 24.07.2014 (#6769) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Nachdem Sie mit Mailschreiben vom 15.09.2014 mitteilten, meine Anfrage trotz der angegebenen Anfragenummer nicht zuordnen zu können, habe ich am 22.09.2014 Frau Hingmann in Ihrem Hause direkt an die Antwort erinnert, allerdings leider keine Reaktion erhalten. Den vollständigen Kommunikationsverlauf können Sie hier nachvollziehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigung-beim-bundesinstitut-fur-arzneimittel-und-medizin/. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich den entsprechenden Bescheid nicht bis zum 24.10.2014 erhalten, sehe ich mich gezwungen, den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW einzuschalten. Meine Postanschrift habe ich nochmals im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen, Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Micha Greif
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Micha Greif
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" [#6769]
Datum
26. Oktober 2014 19:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6769 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Meine Anfrage an das Gesundheitsamt Duisburg ist nun bereits über 3 Monate alt. Obwohl ich mehrfach an die Beantwortung meiner Anfrage erinnerte und dabei jedes mal die von der Behörde verlangten Daten (mein Name und meine Anschrift) mitteilte, habe ich bis heute trotz dieser Nachfragen keinen Bescheid von der Behörde erhalten. Auf meine letzten beiden Nachfragen wurde gar nicht reagiert. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Behörde diese Informationsanfrage "aussitzen" will, da sie möglicherweise unbequeme Wahrheiten hervorbringen könnte. Ich bitte Sie, mit der Behörde Kontakt aufzunehmen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" [#6769]
Datum
27. Oktober 2014 09:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <&…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-3395/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 26.10.2014 1. Sehr geehrte Frau Greif, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
Micha Greif
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Email vom 26.10.2014 habe ich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW IF…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Micha Greif
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" [#6769]
Datum
2. Dezember 2014 11:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Email vom 26.10.2014 habe ich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW IFG, UIG, VIG gebeten. Leider habe ich bisher keine Antwort von Ihnen erhalten. Ich bitte um Eingangsbestätigung und weiterhin um Vermittlung.Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6769 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin" [#6769]
Datum
2. Dezember 2014 13:24
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 02.12.2014, Aktenzeichen 49.2.3.2.10-3395/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.12.2014, Aktenzeichen 49.2.3.2.10-3395/14
Datum
8. Dezember 2014 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
24,7 KB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.07.2014 auf Informationszugang zur Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel für Medizin zum Thema Canabis Sehr geehrter Herr Greif, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Duisburg bereits mit Schreiben vom 04.11.2014 Tage aufgegriffen. Versehentlich haben Sie keine Durchschrift erhalten. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Da ich bisher keine Antwort von der öffentlichen Stelle erhalten habe, werde ich in den nächsten Tag die öffentliche Stelle erinnern. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage mein Schreibens vom 04.11.2014 bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-3395/14 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 021…
Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-3395/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 27.10.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.07.2014 auf Informationszugang zur Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel für Medizin zum Thema Canabis Mein Auskunftsersuchen an die Stadt Duisburg Sehr geehrter Herr Greif, die Stadt Duisburg hat mir mit Schreiben vom 16.12.214 mitgeteilt, dass Ihnen die geforderten Unterlagen postalisch nicht zugestellt werden konnten ("Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln). Bitte setzen Sie sich daher selber mit der öffentlichen Stelle in Verbindung, damit Sie die beantragten Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Micha Greif
AW: Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-3395/14 [#6769] Ihr Schreiben vom 16.12.2014 an den Landesbeauftragten für Datensch…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: Aktenzeichen: 49.2.3.2.10-3395/14 [#6769]
Datum
15. Januar 2015 16:33
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Ihr Schreiben vom 16.12.2014 an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Sehr geehrt<< Anrede >> leider erfuhr ich erst heute, dass ihr Brief an mich mit dem Vermerk "Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln" zurück gegangen sei. Mich überrascht dass, da ich erst über 4 Monate nach Antragsstellung ausgezogen bin, einen Nachsendeantrag eingerichtet hatte und durchgehend per Mail erreichbar war aber dennoch keine Mitteilung von Ihnen per Mail hierzu erhalten hatte. Anbei habe ich Ihnen sicherheitshalber meine neue Anschrift beigefügt. Ich bitte um kurzfristige Zusendung des Bescheids per Mail oder per Post an meine neue Anschrift. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 6769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gesundheitsamt Duisburg
Auskunft nach dem IFG NRW (#6769)
Von
Gesundheitsamt Duisburg
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Betreff
Auskunft nach dem IFG NRW (#6769)
Datum
20. Februar 2015
Status