Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz
Die Stadtverwaltung Mainz hat mir mitgeteilt, dass Ihre Behörde, der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, der Mainzer Verkehrsgesellschaft die Genehmigung erteilt habe, dass in der Fußgängerzone Schillerplatz-Ludwigsstraße-Gutenbergplatz die Linienbusse entgegen der Straßenverkehrsordnung mit 20 km/h anstelle der maximal erlaubten Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie tatsächlich diese Ausnahmegenehmigung erteilt haben und auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen ermächtigt sind.
Für die Überlassung einer kostenlosen Kopie dieser Genehmigung wäre ich Ihnen dankbar.
Ergebnis der Anfrage
Abgesehen davon, dass die Fußgängerzone Ludwigstraße-Gutenbergplatz in Mainz wahrscheinlich die einzige Fußgängerzone in Deutschland ist, innerhalb(!) der 2(!) Fußgängerampeln stehen und in der die Fußgänger auf den ständig fließenden erlaubten (Busse, Taxen, Lieferverkehr, Radfahrer) und unerlaubten (mal kurz zu McDonald usw., sind ja genug Parkplätze da) Fahrzeugverkehr achten müssen, ist wenigstens die Rechtslage bezüglich der Geschwindigkeit der Linienbusse klargestellt.
Zusammen mit den anderen legalen und illegalen Fahrzeugen und deren ständigen Geschwindigkeiten weit jenseits der erlaubten Schrittgeschwindigkeit ohne jegliche Überwachung ist diese Fußgängerzone ihren Namen nicht wert. Schade um den Anschaffungspreis der Fußgängerzonenschilder.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Oktober 2014
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14. November 2014
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