Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz

Die Stadtverwaltung Mainz hat mir mitgeteilt, dass Ihre Behörde, die ADD Rheinland-Pfalz, der Stadt Mainz die Genehmigung erteilt habe, dass in der Fußgängerzone Ludwigsstraße/Gutenbergplatz die Linienbusse entgegen der Straßenverkehrsordnung mit 20 km/h anstelle der maximal erlaubten Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
Bitte teilen Sie mir mit, auf welche gesetzliche Grundlage Sie diese Ausnahmegenehmigung stützen.
Für die Überlassung einer kostenlosen Kopie dieser Genehmigung wäre ich Ihnen dankbar.

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  • Datum
    23. August 2014
  • Frist
    26. September 2014
  • Ein:e Follower:in
Reinhold Seelig
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadtver…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz [#7229]
Datum
23. August 2014 09:40
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadtverwaltung Mainz hat mir mitgeteilt, dass Ihre Behörde, die ADD Rheinland-Pfalz, der Stadt Mainz die Genehmigung erteilt habe, dass in der Fußgängerzone Ludwigsstraße/Gutenbergplatz die Linienbusse entgegen der Straßenverkehrsordnung mit 20 km/h anstelle der maximal erlaubten Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welche gesetzliche Grundlage Sie diese Ausnahmegenehmigung stützen. Für die Überlassung einer kostenlosen Kopie dieser Genehmigung wäre ich Ihnen dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mai…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz [#7229]
Datum
27. September 2014 11:21
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz" vom 23.08.2014 (#7229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Das Gestz gibt Ihnen einen Monat Frist. Diese Frist haben Sie mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 7229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mai…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: AW: Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz [#7229]
Datum
5. Oktober 2014 10:05
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz" vom 23.08.2014 (#7229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit innerhalb eines Monats beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 7229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz
Datum
6. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stadtverwaltung Mainz hat mir heute erst mitgeteilt, dass nicht Ihre Behörde, …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzone Mainz [#7229]
Datum
12. Oktober 2014 12:32
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stadtverwaltung Mainz hat mir heute erst mitgeteilt, dass nicht Ihre Behörde, sondern der Landesbetrieb Mobilität RLP der Mainzer Verkehrsgesellschaft die Genehmigung erteilt habe, dass in der Fußgängerzone Schillerplatz-Ludwigsstraße-Gutenbergplatz die Linienbusse entgegen der Straßenverkehrsordnung mit 20 km/h anstelle der maximal erlaubten Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde mich somit an den Landesbetrieb Mobilität wenden. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig Anfragenr: 7229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>