Ausnahmegenehmigung für Naumburger Straßenbahn

Anfrage an: Burgenlandkreis

Ausnahmegenehmigung zur Nutzung nicht-barrierefreier Triebwagen und Beiwagen der Naumburger Straßenbahn.

Laut Nahverkehrsplan für den Planungszeitraum 2019-2029 Seite 76 muss eine spezifischen Genehmigung auf Ausnahme für das entsprechende Fahrzeug vorliegen, welches den Anforderungen im Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 PBefG bzw. des Nahverkehrsplanes des Aufgabenträgers nicht entspricht.

Ich bitte darüber hinaus um Stellungnahme, wie der Aufgabenträger historische Museumsbahn von einem ÖPNV-Angebot abgrenzt und wie die Naumburger Straßenbahn dort zugeordnet ist. Außerdem erbitte ich freundlichst um die laut Nahverkehrsplan bis 2021 zu erfassenden Daten bezüglich der Barrierefreiheit von Haltestellen (Haltestellenkataster); in diesem Kontext begrenzt auf die Haltestellen der Naumburger Straßenbahn.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Constantin Grosch
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Burgenlandkreis Details
Von
Constantin Grosch
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Naumburger Straßenbahn [#220846]
Datum
22. Mai 2021 01:02
An
Burgenlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung nicht-barrierefreier Triebwagen und Beiwagen der Naumburger Straßenbahn. Laut Nahverkehrsplan für den Planungszeitraum 2019-2029 Seite 76 muss eine spezifischen Genehmigung auf Ausnahme für das entsprechende Fahrzeug vorliegen, welches den Anforderungen im Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 PBefG bzw. des Nahverkehrsplanes des Aufgabenträgers nicht entspricht. Ich bitte darüber hinaus um Stellungnahme, wie der Aufgabenträger historische Museumsbahn von einem ÖPNV-Angebot abgrenzt und wie die Naumburger Straßenbahn dort zugeordnet ist. Außerdem erbitte ich freundlichst um die laut Nahverkehrsplan bis 2021 zu erfassenden Daten bezüglich der Barrierefreiheit von Haltestellen (Haltestellenkataster); in diesem Kontext begrenzt auf die Haltestellen der Naumburger Straßenbahn.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch Anfragenr: 220846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220846/ Postanschrift Constantin Grosch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch
Burgenlandkreis
Sehr geehrter Herr Grosch, hiermit erhalten Sie eine Zwischenmitteilung zu Ihrem o.g. Antrag an den Burgenlandkre…
Von
Burgenlandkreis
Betreff
Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 5 IZG LSA vom 22.05.2021 - Ausnahmegenehmigung für Naumburger Straßenbahn
Datum
14. Juni 2021 17:45
Status
Warte auf Antwort
image5748f0.JPG
10,2 KB


Sehr geehrter Herr Grosch, hiermit erhalten Sie eine Zwischenmitteilung zu Ihrem o.g. Antrag an den Burgenlandkreis. Ihr Antrag wird gegenwärtig bearbeitet. Die Belange der Naumburger Straßenbahn GmbH sind durch Ihren Antrag berührt. Lt. § 8 (1) IZG LSA ist ein Dritter, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, einzuräumen. Die Naumburger Straßenbahn erhielt somit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.07.2021 eingeräumt. Ich bitte, in der Zwischenzeit von Anfragen Abstand zu nehmen. Wir bearbeiten Ihren Antrag abschließend, sobald uns die Stellungnahme der Naumburger Straßenbahn GmbH vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Burgenlandkreis
Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 5 Informationszugangsgesetz Land Sachsen-Anhalt betreffend die Naumburger Straßenbahn Se…
Von
Burgenlandkreis
Betreff
Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 5 Informationszugangsgesetz Land Sachsen-Anhalt betreffend die Naumburger Straßenbahn
Datum
20. Juli 2021 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grosch, nach entsprechend eingeholter Stellungnahme der Naumburger Straßenbahn GmbH konnten wir nunmehr Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Als Anhang erhalten Sie unser Antwortschreiben. Dieses senden wir Ihnen auch auf dem Postweg zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen