Ausnahmegenehmigung für Naumburger Straßenbahn
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung nicht-barrierefreier Triebwagen und Beiwagen der Naumburger Straßenbahn.
Laut Nahverkehrsplan für den Planungszeitraum 2019-2029 Seite 76 muss eine spezifischen Genehmigung auf Ausnahme für das entsprechende Fahrzeug vorliegen, welches den Anforderungen im Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 PBefG bzw. des Nahverkehrsplanes des Aufgabenträgers nicht entspricht.
Ich bitte darüber hinaus um Stellungnahme, wie der Aufgabenträger historische Museumsbahn von einem ÖPNV-Angebot abgrenzt und wie die Naumburger Straßenbahn dort zugeordnet ist. Außerdem erbitte ich freundlichst um die laut Nahverkehrsplan bis 2021 zu erfassenden Daten bezüglich der Barrierefreiheit von Haltestellen (Haltestellenkataster); in diesem Kontext begrenzt auf die Haltestellen der Naumburger Straßenbahn.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Mai 2021
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29. Juni 2021
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