Ausnahmegenehmigung zur BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn in Darmstadt-Eberstadt - Hilße Eck

In Darmstadt-Eberstadt verkehren auf der Heidelberger Landstraße die HEAG-Linien 1/6/7/8. Nördlich der Einmündung Oberstraße (Hilße-Eck) verengt sich der Querschnitt der Heidelberger Landstraße, so dass der in § 19 der BOStrab geforderte Sicherheitsraum nicht eingehalten wird.

Aus diesem Grund hat Ihre Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn erteilt. Ich bitte um Einsicht in die Genehmigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
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Torsten Kretschmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Darmstadt-…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Torsten Kretschmann
Betreff
Ausnahmegenehmigung zur BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn in Darmstadt-Eberstadt - Hilße Eck [#131585]
Datum
16. April 2019 16:45
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Darmstadt-Eberstadt verkehren auf der Heidelberger Landstraße die HEAG-Linien 1/6/7/8. Nördlich der Einmündung Oberstraße (Hilße-Eck) verengt sich der Querschnitt der Heidelberger Landstraße, so dass der in § 19 der BOStrab geforderte Sicherheitsraum nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund hat Ihre Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn erteilt. Ich bitte um Einsicht in die Genehmigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torsten Kretschmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Torsten Kretschmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torsten Kretschmann

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Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Kretschmann, vielen Dank für Ihre Nachricht zu o.g. Betreff. Ich habe mich Ihrer Anfrage ange…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Ausnahmegenehmigung zur BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn in Darmstadt-Eberstadt - Hilße Eck [#131585]
Datum
9. Mai 2019 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kretschmann, vielen Dank für Ihre Nachricht zu o.g. Betreff. Ich habe mich Ihrer Anfrage angenommen. Zur abschließenden Bewertung des Sachverhaltes wurde mit Vertretern des zuständigen Verkehrsunternehmens ein Ortstermin vereinbart. Daher bitte ich Sie hinsichtlich meiner Beantwortung um etwas Geduld. Ich versichere Ihnen, dass eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen