Ausnahmegenehmigung zur BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn in Darmstadt-Eberstadt - Hilße Eck
Anfrage an:
Regierungspräsidium Darmstadt
In Darmstadt-Eberstadt verkehren auf der Heidelberger Landstraße die HEAG-Linien 1/6/7/8. Nördlich der Einmündung Oberstraße (Hilße-Eck) verengt sich der Querschnitt der Heidelberger Landstraße, so dass der in § 19 der BOStrab geforderte Sicherheitsraum nicht eingehalten wird.
Aus diesem Grund hat Ihre Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der BOStrab zum Betrieb der Straßenbahn erteilt. Ich bitte um Einsicht in die Genehmigung.
Information nicht vorhanden
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Datum16. April 2019
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18. Mai 2019
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