Ausnahmegenehmigung zur Tötung einer Wölfin
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.04.2020 berichtete der NDR über die Tötung einer Wölfin:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Ministerium-laesst-Woelfin-bei-Schwaan-erschiessen,wolf4280.html
Laut dieses Medienberichtes hatte Umweltminister Till Backhaus für die Tötung des Tieres eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Rostock beantragt.
Hiermit bitte ich Sie um die Zusendung:
1.) des Antrages des Antragsstellers (Umweltminister Till Backhaus)
2.) der Ausnahmegenehmigung (Erteilung des Landkreises)
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum17. April 2020
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19. Mai 2020
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