Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da meine Anfrage vom 30.04.2019 (https://fragdenstaat.de/a/135433) bisher unbeantwortet blieb hier eine neue bzw. abgeänderte Anfrage.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Informationen zu der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2019 und 2020 (bisher).
- Informationen zu den gesamt erhobenen Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot (Z. 283) in der Stadt Aachen im Jahr 2018 und 2019.
- Könnten Sie mir die einschlägige Gebührennummer innerhalb der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" nennen?

In der bisher unbeantworteten Anfrage (welche ich zurückgezogen habe) nennen Sie für die Beantwortung der Anfrage Gebühren von 10 bis 500€. Es ist anzunehmen, dass eine derartige Gebührenspanne zur Abschreckung vor weiteren Anfragen bestimmt ist. Daher:

- Bitte konkretisieren Sie die Kosten für die Anfrage. Die Eingrenzung zwischen 10 und 500€ richtet sich zwar nach der VerwGebO IFG NRW, die Kosten müssten jedoch für diese Anfrage näher eingegrenzt und Aufgeschlüsselt werden (wahrscheinlich ausschließlich Arbeitsstunden).

Sie begründen den Aufwand mit der nicht vorhandenen Filtermöglichkeit. Um zu prüfen, ob die von Ihnen verwendete Verwaltungssoftware entsprechende Informationen filter kann, möchte ich Sie bitten mir das verwendete Softwareprodukt bzw. die verwendeten Softwareprodukte zu nennen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da meine Anfrage vom …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software [#181006]
Datum
21. Februar 2020 09:23
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da meine Anfrage vom 30.04.2019 (https://fragdenstaat.de/a/135433) bisher unbeantwortet blieb hier eine neue bzw. abgeänderte Anfrage. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen zu der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2019 und 2020 (bisher). - Informationen zu den gesamt erhobenen Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot (Z. 283) in der Stadt Aachen im Jahr 2018 und 2019. - Könnten Sie mir die einschlägige Gebührennummer innerhalb der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" nennen? In der bisher unbeantworteten Anfrage (welche ich zurückgezogen habe) nennen Sie für die Beantwortung der Anfrage Gebühren von 10 bis 500€. Es ist anzunehmen, dass eine derartige Gebührenspanne zur Abschreckung vor weiteren Anfragen bestimmt ist. Daher: - Bitte konkretisieren Sie die Kosten für die Anfrage. Die Eingrenzung zwischen 10 und 500€ richtet sich zwar nach der VerwGebO IFG NRW, die Kosten müssten jedoch für diese Anfrage näher eingegrenzt und Aufgeschlüsselt werden (wahrscheinlich ausschließlich Arbeitsstunden). Sie begründen den Aufwand mit der nicht vorhandenen Filtermöglichkeit. Um zu prüfen, ob die von Ihnen verwendete Verwaltungssoftware entsprechende Informationen filter kann, möchte ich Sie bitten mir das verwendete Softwareprodukt bzw. die verwendeten Softwareprodukte zu nennen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181006 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software [#181006]
Datum
24. März 2020 07:53
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software“ vom 21.02.2020 (#181006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181006
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software [#181006]
Datum
15. April 2020 09:42
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software“ vom 21.02.2020 (#181006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181006
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software [#181006]
Datum
21. April 2020 15:40
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot und verwendete Software“ vom 21.02.2020 (#181006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181006

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Kommunalverwaltung Aachen
#a385-20 - Ihre Anfrage vom 21.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie das anliegende pdf-Dokument.…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a385-20 - Ihre Anfrage vom 21.02.2020
Datum
6. Mai 2020 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie das anliegende pdf-Dokument. Mit freundlichen Grüßen