Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (HH-M)
alle von Ihrem Amt oder untergeordneten Stellen in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind.
Ich wurde von der Senatsverwaltung an Sie verwiesen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-in-2020-von-den-coronaverordnungen/
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. November 2021
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7. Dezember 2021
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