Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

alle vom Senat oder von anderen Behörden in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen [#231512]
Datum
21. Oktober 2021 18:51
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle vom Senat oder von anderen Behörden in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern. Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231512/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Anfrage Nr. 231512 Sehr Antragsteller/in beigefügt übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 21. Okto…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Anfrage Nr. 231512
Datum
5. November 2021 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 21. Oktober 2021 auf Gewährung von Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Für den Fall, dass Sie zusätzlich einen Postversand wünschen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis und Mitteilung Ihrer Postanschrift. Ich weise darauf hin, dass ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten nicht einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen