Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit

Ausnahmegenehmigungen mit Begründung und ggf. Auflagen für die Sonn- und Feiertagsarbeit an der REWE-Baustelle in der Neuendorfer Str. in << Adresse entfernt >>.

Ich weise darauf hin, dass wiederholt Arbeiten an der Baustelle an Sonntagen stattfanden.
- Sonntag den 1.12.2019.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit [#171313]
Datum
1. Dezember 2019 13:48
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausnahmegenehmigungen mit Begründung und ggf. Auflagen für die Sonn- und Feiertagsarbeit an der REWE-Baustelle in der Neuendorfer Str. in << Adresse entfernt >>. Ich weise darauf hin, dass wiederholt Arbeiten an der Baustelle an Sonntagen stattfanden. - Sonntag den 1.12.2019.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171313 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 01.12.2019 Seh…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 01.12.2019
Datum
3. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 01.12.2019 ergeht folgender Bescheid 1. Ihr Antrag vom 01 .12.2019 auf Akteneinsicht wird abgelehnt. 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Begründung 1. Am 01 .12.2019 beantragten Sie über das Portal www.fragdenstaat.de Einsicht in die vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) geführten Verfahrensakten, soweit diese Informationen zu Ausnahmegenehmigungen für eine Sonn- oder Feiertagsarbeit am 01 .12.2019 und den vorhergehenden Sonntagen auf der REWE-Baustelle in der Neuendorfer Straße in 14770 Brandenburg/ Havel vorhalten. Ihr Interesse gilt den Bescheiden mit Begründung und gegebenenfalls den Auflagen. Den Eingang des Antrages habe ich Ihnen mit Schreiben vom 03.12.2019 bestätigt. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kann ich Ihnen jedoch die begehrte Information nicht zur Verfügung stellen. Sie haben zwar grundsätzlich gegenüber dem LAVG einen Anspruch auf Einsicht in die jeweils geführte Verfahrensakte. Allerdings steht Ihrem Informationsbegehren folgender Sachverhalt entgegen. Dem LAVG liegt kein Antrag auf Bewilligung einer Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung am 03.11 ., 10.11 , 17.11 ., 24.11. oder 01 .1 2.2019 für Arbeiten an der REWE-Baustelle in der Neuendorfer Straße in << Adresse entfernt >> vor. Im Ergebnis ist Ihr Antrag deshalb abzulehnen. 2. Die Kostenlastentscheidung findet Ihre Rechtsgrundlage in § 10 Abs.7 und 2 AIG i. V. m. §§ 1 ff. i. V. m. Tarifstelle 1.2 der Anlage der Akteneinsichts- und lnformationszugangsgebührenordnung (AIGGebO). Danach sind für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes Gebühren, insbesondere für die (Nicht-) Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen in Höhe von 0 bis 100 Euro festzusetzen. Im vorliegenden Fall musste ich Ihren Antrag ablehnen. Da die Ablehnung für Sie als Informationssuchenden keinen Nutzen hat, habe ich für diese Amtshandlung keine Kosten festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam, einzulegen. Beschwerderecht Sie haben gemäߧ 11 Abs. 2 S. 1 AIG das Recht, die Landesbeauftragte wegen der Ablehnung Ihres Antrages anzurufen. Die Anschrift der zuständigen Landesbeauftragten lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Son…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit [#171313]
Datum
4. Januar 2020 02:11
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit“ vom 01.12.2019 (#171313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171313 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Son…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit [#171313]
Datum
4. Januar 2020 16:36
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen mit Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit“ vom 01.12.2019 (#171313) wurde unter dem Aktenzeichen Gesch-Z.: 906-AIG10-CMi von Ihnen am 04.01.2020 beantwortet. Entschuldigen Sie die Überschneidung bzgl. der Nachfrage vom 03.01.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171313