Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV

die Liste der bis heute erteilten Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV.
Sollte diese Liste (z.B. aus Datenschutzgründen) nicht veröffentlicht werden können, senden Sie mir bitte die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV zu, jeweils pro Ausnahmegrund (Buchstabe a, b und c) und Sportart.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Werner Heine
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Werner Heine
Betreff
Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV [#184011]
Datum
5. April 2020 13:41
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Liste der bis heute erteilten Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV. Sollte diese Liste (z.B. aus Datenschutzgründen) nicht veröffentlicht werden können, senden Sie mir bitte die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV zu, jeweils pro Ausnahmegrund (Buchstabe a, b und c) und Sportart.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Heine Anfragenr: 184011 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Werner Heine [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Werner Heine
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV [#184011]
Datum
5. April 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Werner Heine
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SAR…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Werner Heine
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV [#184011]
Datum
12. Mai 2020 17:39
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV“ vom 05.04.2020 (#184011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Heine Anfragenr: 184011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184011
Werner Heine
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SAR…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Werner Heine
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV [#184011]
Datum
19. Mai 2020 09:28
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen nach §4 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV“ vom 05.04.2020 (#184011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Heine Anfragenr: 184011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184011
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 5. April 2020
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 5. April 2020
Datum
29. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
503,7 KB
Werner Heine
Meine Anfrage über fragdenstaat.de vom 5. April 2020 / IV C 27 Corona-Virus [#184011] Sehr geehrter [geschwärzt], …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Werner Heine
Betreff
Meine Anfrage über fragdenstaat.de vom 5. April 2020 / IV C 27 Corona-Virus [#184011]
Datum
6. Juni 2020 22:43
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter [geschwärzt], sie schreiben am 29. Mai, dass bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport seit dem 14.03.2020 Hunderte von Anfragen, Anträgen u.Ä. eingegangen sind und dass daher eine zahlenmäßige Erfassung von „Sonderöffnungsanträgen“ nicht möglich sei. Dies ist nachvollziehbar. Nach der Liste der beantragten Ausnahmegenehmigungen hatte ich aber nicht gefragt, sondern nach der Liste der erteilten Ausnahmegenehmigungen. Die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen ist naturgemäß geringer als die Anzahl der beantragten Ausnahmen. Dies gilt umso mehr, als dass nach dem Wortlaut der SARS-CoV-2-EindmaßnV die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen restriktiv gehandhabt wird. Die Verordnung (Fassung vom 2. April) legt fest, dass Ausnahmen nur „in besonders begründeten Einzelfällen […] zugelassen werden“. Meine Anfrage bezieht sich auf diese Einzelfälle. Im Weiten legt die Verordnung fest, dass die Ausnahmen ausschließlich von Ihrer Behörde zugelassen werden können, unabhängig davon, ob für die konkrete Sportanlage zuvor eine andere Stelle des Landes Berlin zuständig war. Diese Regelung dient u.A. dazu, in Ihrer Behörde den Überblick über die Anzahl der zugelassenen Ausnahmen zu behalten. Im Rahmen der guten Verwaltungsorganisation wurde daher bei Ihnen eine entsprechende Liste der zugelassenen Ausnahmen angelegt bzw. kann mit wenig Aufwand erstellt werden. Ich bitte Sie daher erneut, meine Anfrage vom 5. April 2020 nach der Liste der bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen zeitnah zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Heine Anfragenr: 184011 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 5. April 2020 Sehr geehrter Herr Heine, gemäß Ihrer Anfrage finden Sie in …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 5. April 2020
Datum
12. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB
Sehr geehrter Herr Heine, gemäß Ihrer Anfrage finden Sie in der Anlage eine Aufstellung über die Genehmigungen gemäß § 7 Abs. 9 der neunten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Diese Aufstellung enthält die Sportart, das Datum der Genehmigung und die Begründung. Aus der Spalte "Begründung" können Sie entnehmen, dass es bisher keine Genehmigung nach einem ”besonders begründeten Einzelfall“ gab. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, wenden Sie diese gerne auch per E-Mail direkt an <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen