🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Ausnahmegenehmigungen StV(Z)O für Lieferroboter von Teraki

die Ausnahmegenehmigungen für StVO und StVZO für das Lieferroboter-Pilotprojekt von Teraki/Dominos:
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1198569.php

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Matthias Jacob
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
Ausnahmegenehmigungen StV(Z)O für Lieferroboter von Teraki [#246863]
Datum
22. April 2022 13:25
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausnahmegenehmigungen für StVO und StVZO für das Lieferroboter-Pilotprojekt von Teraki/Dominos: https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1198569.php
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob Anfragenr: 246863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246863/ Postanschrift Matthias Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Jacob, hiermit bestätige ich Ihr Auskunftsersuchen vom 22. April 2022 bzgl. der Ausnahmegenehm…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ausnahmegenehmigungen StV(Z)O für Lieferroboter von Teraki [#246863]
Datum
5. Mai 2022 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
982 Bytes
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
1011 Bytes
PictureDeviceIndependentBitmap3.jpg
3,3 KB


Sehr geehrter Herr Jacob, hiermit bestätige ich Ihr Auskunftsersuchen vom 22. April 2022 bzgl. der Ausnahmegenehmigungen für StVO und StVZO für das Lieferroboter-Pilotprojekt von Teraki/Dominos, die versehentlich bei unserer Pressestelle gelandet ist, und daher nun erst von mir bestätigt werden kann. Da es sich hierbei um eine Anfrage nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt, weiße ich Sie wie von Ihnen gewünscht darauf hin, dass gem. § 16 Satz 1 IFG die Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gebührenpflichtig ist. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach Tarifstelle 1004 lit. a) Ziffer 2 würde im Fall einer positiven Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht eine Gebühr in Höhe von 45 Euro erhoben werden. Die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist leider nicht möglich, da es sich hier um keine Verbraucherinformation im Sinne des VIG handelt Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollten, bitte ich hierzu um eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Gründen Ass. iur. Frank Niegeloh LL.M. -Gruppenleiter- Oberste und höhere Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnis-, und Fahrlehrererlaubnisbehörde, Kraftfahrsachverständigenbehörde, Technische Fahrzeugüberwachung und Fahrzeugtechnik Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz -IV D 2- Rungestraße 29 10179 Berlin Telefon: 030/ 9025 1243 Fax: 030/ 9025 1669 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> * * Elektronische Zugangseröffnung gem. § 3a Abs. 1 VwVfG [cid:image002.png@01D73C0D.CBF8F190] [cid:image004.png@01D73C0D.CBF8F190]