Ausnahmen Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) und (6)

Erfolgte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) "können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden"
und (6) "Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1 oder 2 zulassen"
(Sofern solche existieren)

Oder einen Verweis auf eine Veröffentlichung solcher Ausnahmen im Internet.
Anstatt alle Ausnahmen zu nennen bitte ich sie soweit möglich exemplarisch drei gängige oder empfohlene Beispiele zu nennen. Diese sollten es ermöglichen, dass zwei Arbeitnehmer eine ständige Rufbereitschaft(24/7) zu gewährleisten die selten abgerufen wird aber im Einzelfall die erlaubte Arbeitszeit und Ruhepausen verletzen.
1) Pro Tag zwei Schichten
2) Tagweise abwechselnd
3) Wochenweise abwechselnd

Senden sie mir bitte außerdem soweit vorliegend die Anzahl aller derzeit genehmigten/zugelassen Ausnahmen (Größenordnung reicht)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erfolgte Ausnahm…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmen Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) und (6) [#53259]
Datum
29. Januar 2019 19:18
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erfolgte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) "können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden" und (6) "Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1 oder 2 zulassen" (Sofern solche existieren) Oder einen Verweis auf eine Veröffentlichung solcher Ausnahmen im Internet. Anstatt alle Ausnahmen zu nennen bitte ich sie soweit möglich exemplarisch drei gängige oder empfohlene Beispiele zu nennen. Diese sollten es ermöglichen, dass zwei Arbeitnehmer eine ständige Rufbereitschaft(24/7) zu gewährleisten die selten abgerufen wird aber im Einzelfall die erlaubte Arbeitszeit und Ruhepausen verletzen. 1) Pro Tag zwei Schichten 2) Tagweise abwechselnd 3) Wochenweise abwechselnd Senden sie mir bitte außerdem soweit vorliegend die Anzahl aller derzeit genehmigten/zugelassen Ausnahmen (Größenordnung reicht)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrtAntragsteller/in <br /> Ihre Anfrage ist bei der <br /> Bundesanstalt f&uuml;r…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 674663] Ausnahmen Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) und (6) [#53259]
Datum
30. Januar 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort
<p>Sehr geehrtAntragsteller/in <br /> Ihre Anfrage ist bei der <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingegangen und wurde an unsere Fachgruppe weitergeleitet. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns eine Antwort vorliegt, melden wir uns wieder bei Ihnen.<br /> <br /> <br /> Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> - Informationszentrum -<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrtAntragsteller/in <p>vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage zum Arbeitszeitgesetz an die …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 674663] Ausnahmen Arbeitszeitgesetz nach §7 (5) und (6) [#53259]
Datum
31. Januar 2019 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
<p>Sehr geehrtAntragsteller/in <p>vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage zum Arbeitszeitgesetz an die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).</p> <p>Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS). Vollzugsfragen des Arbeitsschutzes fallen in die Zust&auml;ndigkeit der L&auml;nder, somit sind diese vertreten durch die untergeordneten Aufsichtsbeh&ouml;rden f&uuml;r die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Genehmigung von Ausnahmen zust&auml;ndig.</p> <p>Informationen &uuml;ber erteilte Ausnahmen liegen uns weder in qualitativer noch in quantitativer Form vor.</p> <p>Verordnungen der Bundesregierung werden durch das Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.</p> <p>Das Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz und das Bundesamt f&uuml;r Justiz stellen f&uuml;r interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen k&ouml;nnen in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.</p> <p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de">http://www.gesetze-im-internet.de</a></p> <p>Ein Beispiel f&uuml;r eine Verordnung nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Verordnung &uuml;ber die Arbeitszeit bei Offshore-T&auml;tigkeiten.</p> <p>Unter folgendem Link stellt das BMAS einen Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz zur Verf&uuml;gung:</p> <p><a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile">https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf</a></p> <p><br /> <br /> Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>