Ausnahmen vom Betretungsrecht nach § 60 LNatschG im Bereich Holperdorp

Anfrage an: Kreis Steinfurt

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für welche Wege und Flächen im Landschaftsschutzgebiet Holperdorp (Gemeinde Lienen) sind Sperren nach § 60 Landesnaturschutzgesetz NRW genehmigt worden?

Falls es die Beantworten der Anfrage für Sie vereinfacht, können Sie die Antwort auf die folgenden Flurstücke – jeweils nur den Teil außerhalb des Waldes – begrenzen: 11, 13, 25, 28, 33, 34, 80, 161 (ausgenommen Campingplatz), 184, 188

Der Landschaftsplan Lienen III und seine Festsetzungen sind mir bekannt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für welche Wege und…
An Kreis Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmen vom Betretungsrecht nach § 60 LNatschG im Bereich Holperdorp [#231252]
Datum
16. Oktober 2021 13:57
An
Kreis Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für welche Wege und Flächen im Landschaftsschutzgebiet Holperdorp (Gemeinde Lienen) sind Sperren nach § 60 Landesnaturschutzgesetz NRW genehmigt worden? Falls es die Beantworten der Anfrage für Sie vereinfacht, können Sie die Antwort auf die folgenden Flurstücke – jeweils nur den Teil außerhalb des Waldes – begrenzen: 11, 13, 25, 28, 33, 34, 80, 161 (ausgenommen Campingplatz), 184, 188 Der Landschaftsplan Lienen III und seine Festsetzungen sind mir bekannt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Steinfurt
Guten Tag, ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die genannten Flurstücke in der Flur 8 der Gemarkung Li…
Von
Kreis Steinfurt
Betreff
AW: Ausnahmen vom Betretungsrecht nach § 60 LNatschG im Bereich Holperdorp [#231252]
Datum
27. Oktober 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die genannten Flurstücke in der Flur 8 der Gemarkung Lienen beziehen. Nach meiner Recherche wurden Seitens der unteren Naturschutzbehörde keine Wegesperren gem. § 60 Landesnaturschutzgesetz NRW genehmigt. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage bezog sich tatsächlich auf Flur 8 (aus Ba…
An Kreis Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmen vom Betretungsrecht nach § 60 LNatschG im Bereich Holperdorp [#231252]
Datum
27. Oktober 2021 10:17
An
Kreis Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage bezog sich tatsächlich auf Flur 8 (aus Baden-Württemberg bin ich die Nutzung von Fluren nicht gewohnt). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>