Ausnahmen von der EEG-Umlage: Eingesparte Beträge und Statistiken
Auch im Jahr 2013 sind diverse Unternehmen nach § 40 bis 44 des EEG von der EEG-Umlage ausgenommen bzw. die Umlage wurde begrenzt.
Im Rahmen der Prüfung eines Antrags zur Befreiung von der EEG-Umlage müssen die jeweiligen Unternehmen nach § 41 die Berechtigung nachweisen und dabei u.a. Stromlieferungsverträge, Stromrechnungen vorlegen. Ich nehme an, dass eine Herausgabe dieser Informationen zur Wahrung möglicher Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen nur in anonymisierter oder zusammenfassender Form möglich ist. Die nachfolgenden Informationen sollten sich aus den Nachweisen der Unternehmen ableiten lassen.
Liegen dem Ministerium Informationen vor, in welcher Höhe Beträge für die EEG-Umlage in den jeweiligen Stufen nach § 41 Absatz 3 durch die Gesamtheit der ausgenommenen Unternehmen (differenziert nach § 41 Absatz 3 1. und 2., also < 100 GWh und >= 100 GWh) eingespart werden?
Gibt es eine Abschätzung, wie sich die Höhe der eigentlichen EEG-Umlage verändern würde, wenn die Ausnahmen nicht möglich wären und die EEG-Umlage auf tatsächlich alle Verbraucher umgelegt werden würde?
Gibt es darüber hinaus eine statistische Aufstellung oder eine anonymisierte Liste über den Strombezug der ausgenommenen Unternehmen bzw. wie viele Unternehmen in die jeweiligen Stufen (§ 41 Abs. 3) fallen?
Antwort verspätet
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Datum3. Januar 2013
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5. Februar 2013
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