Ausnahmeregelung nach $46 Abs 1 StVO veröffentlichen & durch Ordnungsbehörden umsetzen
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München erteilt Handwerksbetrieben auf Antrag Sondergenehmigungen hinsichtlich Ausnahmen von der StVO im Sinne von Parkerleichterungen.
- Die konkreten Regelungsbestände sind nicht öffentlich einsehbar.
- Halter Ausweise verstoßen regelmäßig gegen diese Regelungsbestände (z.B. Parken auf Radwegen, nächtliches Parken auf Gehwege, Parken auf Gehwegen in Kreuzungsbereichen mit erheblichen Behinderungen, Parken auf Gehewegen mit weniger als 1,5m Restgehwegbreite)
- Die Ordnungsbehörden kontrollieren und ahnden Verstöße gegen die Ausnahmeregelung nicht. Dies führt zu deutlicher Beeinträchtigung von Sicherheit & Ordnung und zu einem deutlich wahrnehmbaren Verfall der Sitten, Disziplin und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu Lasten schwächerer Verkehrsteilnehmer.
Nach heutigem Stand muss man festhalten, dass die Ausnahmeregelung für deren Halter quasi als generelle Befreiung von der StVO betrachtet werden kann.
Daher:
- Bitte um veröffentlichung der konkreten Regelungsbestände
- Offensive Adressierung an die Ausweishalter dieser Regelungen
- Anweisung an die Ordnungsbehörden die Einhaltung dieser Regelungen konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden
Im gleichen Atemzug kann über Lieferzonen legaler Raum für das Abstellen von Handwerkerfahrzeugen geschaffen werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. März 2023
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15. April 2023
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