Ausnahmeregelungen für "gerechtfertigten" WLAN Deauth

Anfrage an: Bundesnetzagentur

laut diesem Artikel: https://glm.io/150113?m bestätigen Sie: "Sofern der Betrieb von Honeypots im eigenen Bereich durch Deauthing unterbunden wird, um Datenmissbrauch zu verhindern, und dies der Bundesnetzagentur dargelegt werden kann, wird die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens im Einzelfall prüfen, ob dies eine gerechtfertigte Nutzung darstellt."
§2 (3) TKG legt fest: "Die Bundesnetzagentur wendet bei der Verfolgung der in Absatz 2 festgelegten Ziele objektive, transparente, nicht diskriminierende und verhältnismäßige Regulierungsgrundsätze an..:"

Ich erbitte daher die konkreten Regelsätze, unter den die genannte Aussage zu verstehen ist. Besonders im Hinblick auf meine vorherige Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/168578), nach deren Lesart ich bisher davon ausging, dass es keine Ausnahmen gibt.
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Die BNetzA hat hier zusammenfassend geantwortet: https://fragdenstaat.de/a/194985

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut diesem…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Ausnahmeregelungen für "gerechtfertigten" WLAN Deauth [#194984]
Datum
11. August 2020 20:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut diesem Artikel: https://glm.io/150113?m bestätigen Sie: "Sofern der Betrieb von Honeypots im eigenen Bereich durch Deauthing unterbunden wird, um Datenmissbrauch zu verhindern, und dies der Bundesnetzagentur dargelegt werden kann, wird die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens im Einzelfall prüfen, ob dies eine gerechtfertigte Nutzung darstellt." §2 (3) TKG legt fest: "Die Bundesnetzagentur wendet bei der Verfolgung der in Absatz 2 festgelegten Ziele objektive, transparente, nicht diskriminierende und verhältnismäßige Regulierungsgrundsätze an..:" Ich erbitte daher die konkreten Regelsätze, unter den die genannte Aussage zu verstehen ist. Besonders im Hinblick auf meine vorherige Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/168578), nach deren Lesart ich bisher davon ausging, dass es keine Ausnahmen gibt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 194984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194984/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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