Aussage auf Telegram: "Die Corona-Schutzimpfung hat KEINEN Einfluss auf die Fruchtbarkeit"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Telegram-Seite schreiben Sie:

"❌ Die Corona-Schutzimpfung hat KEINEN Einfluss auf die Fruchtbarkeit ❌

So wird weder die Fruchtbarkeit von Männern noch die von Frauen durch eine Impfung gegen COVID-19 negativ beeinflusst❗️

✅ Dies wurde durch mehrere klinische Prüfungen und durch die europäischen und nationalen Zulassungsverfahren sichergestellt."

(Siehe auch: https://www.dropbox.com/s/wcrfeuxo9kd97wg/Impfung%20Fruchtbarkeit%20Behauptung%20BMI.PNG?dl=0)

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die von ihnen auf der Telegram-Seite erwähnen Details der "mehren klinischen Prüfungen" - also Anzahl der Prüfungen, Umfang, Durchführung, Auswahl der Probanden, detaillierte Ergebnisse
- die Details in den europäischen und nationalen Zulassungsverfahren, durch die ein Einfluss der Corona-Schutzimpfungen auf die Fruchtbarkeit moit Sicherheit ausgeschlossen werden kann
- die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen die europäischen und nationalen Zulassungsverfahren eine Auswirkung auf die Fruchtbarkeit ausschließen (sie wird in den Zulassungsstudein der Impfstoffhersteller ausdrücklich als "nicht geprüft" erfasst
- die Begründung, warum bei einer so wichtigen Frage "mehrere klinische Prüfungen" ausreichen, um eine so wichtige Aussage zu treffen, und keine umfassenden wissenschaftlichen Studien erstellt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2021
  • Frist
    10. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Dietmar Ferger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Telegram-Seite schreiben Sie: "❌ Die …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
Aussage auf Telegram: "Die Corona-Schutzimpfung hat KEINEN Einfluss auf die Fruchtbarkeit" [#230758]
Datum
8. Oktober 2021 14:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Telegram-Seite schreiben Sie: "❌ Die Corona-Schutzimpfung hat KEINEN Einfluss auf die Fruchtbarkeit ❌ So wird weder die Fruchtbarkeit von Männern noch die von Frauen durch eine Impfung gegen COVID-19 negativ beeinflusst❗️ ✅ Dies wurde durch mehrere klinische Prüfungen und durch die europäischen und nationalen Zulassungsverfahren sichergestellt." (Siehe auch: https://www.dropbox.com/s/wcrfeuxo9kd97wg/Impfung%20Fruchtbarkeit%20Behauptung%20BMI.PNG?dl=0) Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die von ihnen auf der Telegram-Seite erwähnen Details der "mehren klinischen Prüfungen" - also Anzahl der Prüfungen, Umfang, Durchführung, Auswahl der Probanden, detaillierte Ergebnisse - die Details in den europäischen und nationalen Zulassungsverfahren, durch die ein Einfluss der Corona-Schutzimpfungen auf die Fruchtbarkeit moit Sicherheit ausgeschlossen werden kann - die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen die europäischen und nationalen Zulassungsverfahren eine Auswirkung auf die Fruchtbarkeit ausschließen (sie wird in den Zulassungsstudein der Impfstoffhersteller ausdrücklich als "nicht geprüft" erfasst - die Begründung, warum bei einer so wichtigen Frage "mehrere klinische Prüfungen" ausreichen, um eine so wichtige Aussage zu treffen, und keine umfassenden wissenschaftlichen Studien erstellt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Ferger Anfragenr: 230758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230758/ Postanschrift Dietmar Ferger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferger, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Aussage auf Telegram: "Die Corona-Schutzimpfung hat KEINEN Einfluss auf die Fruchtbarkeit" [#230758]
Datum
8. Oktober 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ferger, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferger, zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: In Deutschland werde…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Aussage auf Telegram: "Die Corona-Schutzimpfung hat KEINEN Einfluss auf die Fruchtbarkeit" [#230758]
Datum
20. Oktober 2021 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Ferger, zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: In Deutschland werden ausschließlich COVID-19 Impfstoffe eingesetzt, die von der Europäischen Kommission bedingt zugelassen wurden. Für eine bedingte Zulassung muss die Wirksamkeit, pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit des Impfstoffs nachgewiesen werden und sichergestellt sein, dass das Arzneimittel ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist. Die Anforderungen und Rahmenbedingungen umfassen für jeden Impfstoff ein präklinisches Entwicklungsprogramm, in dem u.a. Untersuchungen zur Toxizität durchgeführt werden. Potentiell schädigende Wirkungen von wiederholten Impfungen auf Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Embryonalentwicklung wurden jeweils gemäß internationalen Richtlinien untersucht (sogenannte Development and Reproductive Toxicity-Studien, auch DART Studien genannt). Diese Studien zeigen keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der weiblichen Fruchtbarkeit durch die in der Europäischen Union zugelassenen COVID-19-Impfstoffe. Außerdem wurden in den Toxizitätsstudien mit wiederholter Gabe einer erhöhten Impfstoffdosis (sogenannte Repeat-Toxicity-Studien) keine Impfstoff-bezogenen Veränderungen in weiblichen oder männlichen Fortpflanzungsorganen beobachtet. Die durchgeführten Untersuchungen und deren Bewertung sind den veröffentlichten Bewertungsberichten auf der Internetseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zu entnehmen. Weder die vor der Zulassung durchgeführten klinischen Studien noch die nach der Zulassung erfolgte Bewertung aller Risikosignale ergaben Hinweise, die einen Zusammenhang zwischen einer COVID-19 Impfung und einer Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit erkennen lassen. Die Ergebnisse zu den Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind ebenfalls den veröffentlichten Bewertungsberichten auf der Internetseite der EMA zu entnehmen. Die Ergebnisse der nationalen Bewertungen der Nebenwirkungen sind in den Sicherheitsberichten zu COVID-19 Impfstoffen auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) zusammengefasst und die auf europäischer Ebene den Sicherheitsberichten der EMA (COVID-19 vaccine safety updates). Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,