Aussage von BM de Maizière zu Ärzten und Abschiebung

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut FAZ hat Bundesminister de Maizière im Interview gesagt: „Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden.“ (http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/abschiebungen-de-maiziere-will-hilfspolizisten-gegen-einbrueche-einsetzen-14290147.html)

Bitte senden Sie mir die Quellen für die Aussage des Ministers zu, unter anderem die Untersuchung, auf dem die Zahlen beruhen sowie Dokumente, darunter Vermerke und Sprechzettel, im Zusammenhang mit dem Verhalten von Ärzten in Bezug auf Abschiebungen.

Die ist ein IFG-Antrag. Ich möchte Sie um eine (elektronische) Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, laut FAZ hat Bundesminister de Maizière im Interview gesagt:…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aussage von BM de Maizière zu Ärzten und Abschiebung [#17122]
Datum
17. Juni 2016 10:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, laut FAZ hat Bundesminister de Maizière im Interview gesagt: „Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden.“ (http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/abschiebungen-de-maiziere-will-hilfspolizisten-gegen-einbrueche-einsetzen-14290147.html) Bitte senden Sie mir die Quellen für die Aussage des Ministers zu, unter anderem die Untersuchung, auf dem die Zahlen beruhen sowie Dokumente, darunter Vermerke und Sprechzettel, im Zusammenhang mit dem Verhalten von Ärzten in Bezug auf Abschiebungen. Die ist ein IFG-Antrag. Ich möchte Sie um eine (elektronische) Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 17. Juni 2016 auf A…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 17. Juni 2016 auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz bit- ten Sie um Informationen zur Aussage des Herrn Bundesinnenministers Dr. de Mai- ziere zum Abbau von Hindernissen zur Abschiebung nicht anerkannter Asylbewer- ber. Sie berufen sich dabei auf die Veröffentlichung der FAZ vom 16. Juni 2016 http://www.faz.net/aktuelllpolitik/flue… hilfspolizisten-gegen-einbrueche-einsetzen-14290 14 7. html Hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben: I. Ausgangspunkt der von Ihnen in Bezug genommenen Debatte war ein Interview von Herrn Bundesinnenminister Dr. de Maiziere mit der Rheinischen Post vom 16. Juni 2016. Die betreffende Passage liest sich auszugsweise wie folgt: RP: Konsens zwischen Bund und Ländern war es, Menschen ohne Bleiberecht abzuschieben. NRW konnte in einem den vergangenen Monaten nur 20 der 1300 abgelehnten Asylbewerber in ihr Land zurückbringen, weil nur fünf Men- schen in ein Flugzeug gesetzt wurden. Das ist doch eine Farce ... De Maiziere: Nach meiner Reise dorthin hat es mit allen drei Staaten Fortschrit- te gegeben, aber das reicht noch nicht. Marokko und Algerien lehnen etwa voll besetzte Charter-Flugzeuge ab. Dazu müssen wir mit diesen Ländern noch einmal reden und tun das auch. Wir müssen aber auch gemeinsam unsere ei- genen Hausaufgaben erledigen und das vollziehen, worauf wir uns in den Asyl- paketen I und II geeinigt haben. Es gibt da noch Vollzugsdefizite. Wichtig ist, Abschiebungen nicht anzukündigen. Der Ausreisegewahrsam kann entschlos- sener genutzt werden. Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten aus- gestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt. Es kann nicht sein, dass 70 Prozent derMännerunter 40 Jahren vor einer Ab- schiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden. Dagegen spricht jede Erfahrung. Es muss auch Leistungskürzungen geben, wenn Asylbewerber nicht bei der Identitätstindung helfen oder im Fall der Ablehnung nicht ausrei- sen. Die rechtlichen Instrumente dafür haben wir im vergangenen Jahr geschaf- fen, und jetzt müssen sie noch konsequenter angewendet werden. II. Das Pressereferat des Bundesinnenministeriums hat hierzu auf zahlreiche Nach- fragen wie folgt Auskunft erteilt: Es gibt keine flächendeckenden statistisch erhobenen Bundesdurchschnittszah- len zur genauen Quote der an Attesten gescheiterten Abschiebungen. Es gibt aber Erkenntnisse der am Abschiebeprozess beteiligten Behörden, die im Be- richt der so genannten "Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite" von Bund und Ländern aus dem April 2015 festgehalten sind. Es wird dort zum Teil von Quo- ten einer nur schwer erklärbaren Höhe berichtet, die im Einzelnen variieren , insb. auch von Land zu Land. Herrn Bundesinnenminister Dr. de Maiziere ist in auf seiner Ebene zum Thema geführten Gesprächen spotlight-artig von bis zu 70% berichtet worden. Deswe- gen ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem so genannten Asylpaket II die Hürde für die Geltendmachung gesundheitlicher Abschiebehindernisse deutlich erhöht hat. Den entsprechenden Berichtsauszug der Unterarbeitsgruppe finden Sie nach- stehend abgedruckt: "4. Abschiebungshindernisse aus medizinischen Gründen Die Geltendmachung von physischen und psychischen Erkrankungen von voll- ziehbar ausreisepflichtigen Ausländern stellt die behördliche Vollzugspraxis in quantitativer und in qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen. Insbe- sondere schwer diagnostizierbare Erkrankungen psychischer Art (z. B. Post- traumatische Belastungsstörungen [PTBS]) werden sehr häufig als inländisches Abschiebungshindernis (Vollzugshindernis) geltend gemacht, was in der Praxis zwangsläufig zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen führt. Häufig wird bspw. das Vorliegen einer PTBS mit Ereignissen begründet, die im vorausgegange- nen Asylverfahren keine Anerkennung gefunden hatten. Zur Klärung der Reisefähigkeit bzw. Flugreisetauglichkeit ist die Vollzugsbehör- de regelmäßig gehalten, vorgelegte Atteste, Stellungnahmen oder ärztliche Gutachten durch neutrales sachverständiges medizinisches oder fachpsycholo- gisches bzw. -psychiatrisches Fachpersonal überprüfen zu lassen, um auf die- ser Basis unvoreingenommen die ausländerrechtliche Feststellung über das Vorliegen eines dauerhaften oder vorübergehenden rechtlichen Abschiebungs- hindernisses zu treffen. Oft hält das als Beleg einer Reiseunfähigkeit im End- stadium einer Abschiebung von dem Betroffenen selbst oder von Unterstützern vorgelegte Gutachten der Überprüfung nicht stand. Gutachten wie Gegengut- achten werden regelmäßig von Misstrauen geprägt und nicht selten mit dem Prädikat "Gefälligkeitsgutachten" desavouiert. Wird im Ergebnis ärztlicherseits eine Reisefähigkeit konstatiert, werden die meisten Gutachten regelmäßig in Rechtsmittelverfahren angegriffen und gerichtlich überprüft. Die Suche der Vollzugsbehörde nach neutralen Fachärzten gestaltet sich in diesem Zusammenhang noch immer schwierig, da nach wie vor viele Ärzte aus weltanschaulicher und/oder berufsethischer Sicht nicht an einer Überprüfung von geltend gemachten gesundheitlichen Vollzugshindernissen mitwirken wol- len, die im Ergebnis zu Abschiebungsvollzugsmaßnahmen führen könnten, oder die sich aus Unterstützerkreisen dem Vorwurf einer nicht neutralen Aufgaben- wahrnehmung ausgesetzt sehen und daher von einer Mitwirkung am Verfahren von vornherein absehen. Beispielhaft sei auf eine durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW im Jahre 2011 durchgeführte Evaluierung der Zusammenarbeit von Aus- länderbehörden und Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen und der praktischen Anwendung des Informations- und Kriterienkataloges verwie- sen, die zu folgenden Ergebnissen kam: Die Ausländerbehörden NRW legten für den Evaluierungszeitraum insgesamt 184 Erfassungsbögen vor. Bei 75 Personen (41 %) stand bereits ein konkreter Abschiebungstermin fest, ehe die Betroffenen (z. T. erneut) gesundheitliche Ab- schiebungshindernisse geltend machten. Gesundheitliche Abschiebungshindernisse wurden in den erfassten Fällen (teils erstmals, teils wiederholt) erst dann vorgetragen, wenn die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht konkret wurde, z. B. nach einer Abschie- bungsandrohung oder nach Mitteilung eines Abschiebungstermins. Häufig wur- de auf Krankheiten verwiesen, die bereits in vorausgegangenen Asylverfahren vorgetragen wurden, aber zu keinem zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz führten. Von psychischen Erkrankungen abgesehen, die erst angesichts der drohenden Rückführung (erneut) zu Tage treten können (etwa Posttraumati- sche Belastungsstörung [PTBS]), liegt die Vermutung nahe, dass ein solches Vorbringen häufig allein dem Zweck dienen soll, die Rückführung durch die notwendig werdende Klärung der Reisefähigkeit bzw. Flugtauglichkeit hinaus- zuzögern bzw. abzuwenden. ln 129 Fällen (70 %) machten die Betroffenen psychische Erkrankungen (ein- schließlich isolierter Gefahr einer Suizidalität) geltend. ln 43 Fällen wurden über die psychischen Erkrankungen hinaus zusätzlich weitere Erkrankungen ver- schiedenster Art geltend gemacht. Über diese 43 Fälle hinaus wurden sonstige Erkrankungen nicht psychischer Art 48-mal isoliert vorgetragen; somit galt es in insgesamt 91 Fällen (49 %) auch Vorträge sonstiger Erkrankungen zu bewer- ten. Die vorzunehmende Bewertung, ob das Vorbringen eines gesundheitlichen Ab- schiebungshindemisses überhaupt beachtlich ist oder das Vorbringen erkenn- bar allein dem Zweck dienen soll, den Vollzug zu verhindern und eine ernst zu nehmende Erkrankung offensichtlich nicht gegeben ist, fällt den Ausländerbehörden naturgemäß nicht leicht. ln nur 6 % der Fälle wurde das Vorbringen im Hinblick auf die Frage der Reisefähigkeit bzw. Flugreisetauglichkeit als unbe- achtlich bewertet, nachdem das Vorbringen auch nach Aufforderung durch nichts belegt worden war. Auch die eindeutige Klassifizierung, ob ein Vorbringen als zielstaats- oder in- landsbezogenes Abschiebungshindernis zu werten ist, gestaltet sich im Einzel- fall schwierig. Die Ausländerbehörden müssen daher im Zweifel auch solche Erkrankungen, die bereits in vorausgegangenen Asylverfahren erfolglos vorge- tragen und geprüft wurden fast immer auch im Hinblick auf ein inländisches Vollzugshindernis prüfen. ln 96 Fällen (52 %) wurden Gesundheitsämter, z. T. unter Hinzuziehung interner oder externer Fachärzte gebeten, die Reisefähigkeit und Flugreisetauglichkeit zu prüfen. ln anderen Fällen wurden direkt (Fach-) Ärzte in Anspruch genom- men. An dieser Stelle ist anzumerken, dass Entscheidungen von Gesundheitsämtern (Amtsärzten) seltener streitbehaftet sind, als die externer Gutachter. Eher zu Unrecht genießen amtsärztliche Entscheidungen auch bei Gerichten im Ver- gleich eine höhere Akzeptanz. Im beobachteten Evaluierungszeitraum waren in 75 Fällen bereits Flüge ge- bucht. Der Vortrag von gesundheitlichen Abschiebungshindernissen führte in 39 % dieser Fälle zur Stornierung des gebuchten Fluges, und zwar 29-mal um zu- nächst das Vorbringen zu prüfen. ln 75 % der Fälle wurde im Ergebnis eine Reisefähigkeit festgestellt. Viele der dort erhobenen Berichte haben deutlich gemacht, dass der Hinweis auf das Vorliegen einer PTBS oftmals als der letzte Ausweg gesehen wird, um eine Reiseunfähigkeit zu begründen und ein Bleiberecht zu erwirken. Aber selbst dann, wenn eine vorgetragene PTBS fachärztlicherseits bestätigt wird, führt diese nicht automatisch zu einer Reiseunfähigkeit. Weiter wurde festge- stellt, dass in einer Vielzahl von Fällen erst im Rahmen des Vollzugs Abschie- bungshindernisse aus gesundheitlichen Gründen geltend gemacht wurden, die vorher nicht an die Ausländerbehörden herangetragen wurden. Dies insbeson- dere bei geltend gemachten psychischen Erkrankungen. Die genannte Evaluierung hat bestätigt, dass Erkrankungen zumeist erst im Zu- sammenhang mit der Konkretisierung einer Rückführungsmaßnahme geltend gemacht werden und die Ausländerbehörden sodann sehr aufwändig und kos- tenintensiv die vorgetragenen Erkrankungen abzuklären und aufzuklären ha- ben, ob diese tatsächlich bestehen und inwieweit diese einer Rückführung tat- sächlich und rechtlich entgegenstehen. Es gibt kaum noch Rückführungen, bei denen nicht mindestens eine medizinische Begutachtung vorausgegangen ist. Die größte Herausforderung verursachen dabei weiterhin die überdurchschnitt- lich oft geltend gemachten psychischen Erkrankungen. Weitere Erfahrungen aus der Praxis sind z. B.: Seit dem Jahr 2005 wurden von der ZAB Dortmund insgesamt 224 Fälle zur medizinischen lnempfangnahme in der Türkei angemeldet. Von diesen Fällen wurden tatsächlich 156 Fälle rückgeführt. Davon haben lediglich 23 rückgeführ- te Personen medizinische Hilfe in Anspruch genommen. Bei von der Bundespolizei organisierten Expertenanhörungen durch Vietname- sische Delegationen melden sich nach den Erkenntnissen des LABO Berlin 80 % der Anzuhörenden im Vorfeld der Maßnahme mit Attesten krank. Nach den Erfahrungen des LKA Niedersachsen im Jahre 2014, beruhte fast je- de fünfte Stornierung in der letzten Phase der Rückführungsmaßnahmen auf der Geltendmachung eines medizinischen Vollzugshindernisses. Lösungsvorschläge: Ein möglicher Lösungsansatz könnte darin bestehen, entsprechendes medizini- sches Fachpersonal zentral bei den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder ver- fügbar zu halten. Dort könnte eine von allen Seiten akzeptierte neutrale und fachlich spezialisierte medizinische Einrichtung zur Beurteilung medizinischer Fragestellungen vorgehalten werden, die ggf. auch weitere externe Fachmedi- ziner hinzuziehen oder vermitteln kann. Erhebliche Synergien könnten sich dadurch ergeben, dass diese medizinischen Einheiten zugleich die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrich- tungen sicherstellen könnten (z. B. Überprüfung vulnerabler Personengruppen im Sinne der Aufnahme-Richtlinie). Auch die den Erstaufnahmeeinrichtungen angegliederten Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge könnte (z. B. in Dublin-Verfahren) ebenso auf den medizinischen Dienst zu- rückgreifen wie Ausländerbehörden und Bundespolizei bei kurzfristig zu klären- den Fragen der Reisefähigkeit. Weitere Synergien kommen hinsichtlich der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit von vollziehbar ausreisepflichtigen Aus- ländern in Betracht, die in speziellen Abschiebungshafteinrichtungen unterge- bracht werden sollen. Weiterhin sollte bei den Dienststellen der Bundespolizei an internationalen Flughäfen eine permanente ärztliche Verfügbarkeif gewährleistet sein, um vor Ort aktuelle Beurteilungen der medizinischen Problemstellungen sowie der Flugreisetauglichkeit vornehmen zu können." Entsprechendes hat das BMI auch zeitgleich über Twitter der Öffentlichkeit zu- gänglich gemacht. 111. Schließlich hat sich Herr Bundesinnenminister Dr. de Maiziere am Samstag, dem 18. Juni 2016, wie folgt ergänzend eingelassen: "Es gibt auf allen Ebenen Hindernisse bei der Abschiebung. Dazu zählen eben auch vorgeschobene gesundheitliche Gründe. Das wurde mir und meinem Haus in vielen Gesprächen mit Praktikern aus den Ländern immer wieder be- richtet. Es war daher richtig, mit dem Asylpaket II die Hürde für die Geltendma- chung gesundheitlicher Abschiebehindernisse höher zu legen. ln einem der vie- len Gespräche, die ich dazu geführt habe, wurde mir auch von einer Quote von 70% der Männer unter 40 Jahren berichtet, die vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden. Dass ich durch meine Antwort in einem Interview den Eindruck erweckt habe, dass die Zahl von 70% eine allgemeingültige, statistisch belegbare Größe ist und eben nicht nur ein Erfahrungswert, war nicht meine Absicht. " IV. Zudem hat Bundesinnenminister Dr. de Maiziere sich am 23. Juni 2017 ausführ- lich in einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag zu diesem Thema geäußert. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Zl4-13002/4#882) [#17122] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Zl4-13002/4#882) [#17122]
Datum
1. Juli 2016 17:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in Zukunft zumindest positive Bescheide direkt an meine FragDenStaat-Adresse senden könnten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 17122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>