Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee
ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Edersee/Hemfurth teilnehmen.
Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, das die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann.
Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden.
Ich musste die öffentliche Stimmauszählung, bei der ich der einzige Zuschauer war, in der Kälte über 110 Minuten verfolgen. In Folge habe ich eine schwere Erkältung und bin seit Montag vorübergehend arbeitsunfähig.
Meine Fragen:
1.) Ist es rechtens, die Öffentlich während des Auszählens der Stimmen des Wahlraumes zu verweisen? Hierbei sei zu beachten, dass die Öffentlichkeit lediglich aus einer Person bestanden hat, von einer Überfüllung des Wahlraumes kann somit keine Rede sein kann.
2.) Ist es rechtens, dass ein Wahlraum genommen wird, in dem kein Platz für die Öffentlichkeit während des Auszählens vorhanden ist? Hierbei sei angemerkt, dass der ursprünglich angedachte Wahlraum einen Wasserschaden hatte und ein anderer Wahlraum genommen werden musste als der sonst übliche. Es hätten jedoch sicherlich andere Wahlräume mit mehr Platz, also auch für die Anwesenheit der Öffentlichkeit während des Auszählens, zur Verfügung gestanden.
3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, einen Schadensanspruch für die erlittene körperliche Beeinträchtigung durch den Ausschluss aus dem Wahlraum zu stellen?
Ich bitte Sie, mir meine Fragen mit Bezug auf die zugrunde liegenden Verordnungen und Gesetze zu beantworten.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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Datum24. April 2021
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28. Mai 2021
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- Rainer Langefeld
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- Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
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- 24. April 2021 10:23
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- Datum
- 28. April 2021 08:40
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- AW: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
- Datum
- 28. Mai 2021 17:50
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- 28. Mai 2021 17:50
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- AW: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
- Datum
- 28. Mai 2021 17:51
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- Datum
- 31. Mai 2021 10:49
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- Ihre Eingabe hinsihctlich einer möglichen Verletzung des Wahlgrundsatzes der Öffentlichkeit anlässlich der Ergebnisermittlung im Rahmen der Kommunalwahl am 14.03.2021 im Wahllokal in Hemfurth
- Datum
- 10. Juni 2021
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- Ihr Schreiben vom 10. Juni 2021 AW: Ihre Eingabe hinsihctlich einer möglichen Verletzung des Wahlgrundsatzes der Öffentlichkeit anlässlich der Ergebnisermittlung im Rahmen der Kommunalwahl am 14.03.2021 im Wahllokal in Hemfurth [#219123]
- Datum
- 27. Juni 2021 11:50
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- Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
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