Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee

ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Edersee/Hemfurth teilnehmen.

Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, das die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann.

Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden.

Ich musste die öffentliche Stimmauszählung, bei der ich der einzige Zuschauer war, in der Kälte über 110 Minuten verfolgen. In Folge habe ich eine schwere Erkältung und bin seit Montag vorübergehend arbeitsunfähig.

Meine Fragen:

1.) Ist es rechtens, die Öffentlich während des Auszählens der Stimmen des Wahlraumes zu verweisen? Hierbei sei zu beachten, dass die Öffentlichkeit lediglich aus einer Person bestanden hat, von einer Überfüllung des Wahlraumes kann somit keine Rede sein kann.

2.) Ist es rechtens, dass ein Wahlraum genommen wird, in dem kein Platz für die Öffentlichkeit während des Auszählens vorhanden ist? Hierbei sei angemerkt, dass der ursprünglich angedachte Wahlraum einen Wasserschaden hatte und ein anderer Wahlraum genommen werden musste als der sonst übliche. Es hätten jedoch sicherlich andere Wahlräume mit mehr Platz, also auch für die Anwesenheit der Öffentlichkeit während des Auszählens, zur Verfügung gestanden.

3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, einen Schadensanspruch für die erlittene körperliche Beeinträchtigung durch den Ausschluss aus dem Wahlraum zu stellen?
Ich bitte Sie, mir meine Fragen mit Bezug auf die zugrunde liegenden Verordnungen und Gesetze zu beantworten.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Rainer Langefeld
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wollte am…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
Rainer Langefeld
Betreff
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
Datum
24. April 2021 10:23
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Edersee/Hemfurth teilnehmen. Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, das die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann. Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden. Ich musste die öffentliche Stimmauszählung, bei der ich der einzige Zuschauer war, in der Kälte über 110 Minuten verfolgen. In Folge habe ich eine schwere Erkältung und bin seit Montag vorübergehend arbeitsunfähig. Meine Fragen: 1.) Ist es rechtens, die Öffentlich während des Auszählens der Stimmen des Wahlraumes zu verweisen? Hierbei sei zu beachten, dass die Öffentlichkeit lediglich aus einer Person bestanden hat, von einer Überfüllung des Wahlraumes kann somit keine Rede sein kann. 2.) Ist es rechtens, dass ein Wahlraum genommen wird, in dem kein Platz für die Öffentlichkeit während des Auszählens vorhanden ist? Hierbei sei angemerkt, dass der ursprünglich angedachte Wahlraum einen Wasserschaden hatte und ein anderer Wahlraum genommen werden musste als der sonst übliche. Es hätten jedoch sicherlich andere Wahlräume mit mehr Platz, also auch für die Anwesenheit der Öffentlichkeit während des Auszählens, zur Verfügung gestanden. 3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, einen Schadensanspruch für die erlittene körperliche Beeinträchtigung durch den Ausschluss aus dem Wahlraum zu stellen? Ich bitte Sie, mir meine Fragen mit Bezug auf die zugrunde liegenden Verordnungen und Gesetze zu beantworten. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 219123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219123/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Langefeld, ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden E-Mail. Sie erhalten zu gegebener Ze…
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Betreff
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
Datum
28. April 2021 08:40
Status
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Sehr geehrter Herr Langefeld, ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden E-Mail. Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Auskunft zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Langefeld
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Rainer Langefeld
Betreff
AW: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
Datum
28. Mai 2021 17:50
An
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee“ vom 24.04.2021 (#219123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 219123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219123/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>
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Rainer Langefeld
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Betreff
AW: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
Datum
28. Mai 2021 17:51
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
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Sehr geehrter Herr Langefeld, ich habe den Gemeindevorstand der Gemeinde Edertal als zuständigen Gemeindewahlleit…
Von
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Betreff
AW: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#219123]
Datum
31. Mai 2021 10:49
Status
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Sehr geehrter Herr Langefeld, ich habe den Gemeindevorstand der Gemeinde Edertal als zuständigen Gemeindewahlleiter gebeten, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Von dort liegt mir noch keine Antwort vor. Sobald ich weitere Informationen habe, erhalten Sie Nachricht von mir. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Ihre Eingabe hinsihctlich einer möglichen Verletzung des Wahlgrundsatzes der Öffentlichkeit anlässlich der Ergebnisermittlung im Rahmen der Kommunalwahl am 14.03.2021 im Wahllokal in Hemfurth
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Eingabe hinsihctlich einer möglichen Verletzung des Wahlgrundsatzes der Öffentlichkeit anlässlich der Ergebnisermittlung im Rahmen der Kommunalwahl am 14.03.2021 im Wahllokal in Hemfurth
Datum
10. Juni 2021
Status

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Rainer Langefeld
Ihr Schreiben vom 10. Juni 2021 AW: Ihre Eingabe hinsihctlich einer möglichen Verletzung des Wahlgrundsatzes der Ö…
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Von
Rainer Langefeld
Betreff
Ihr Schreiben vom 10. Juni 2021 AW: Ihre Eingabe hinsihctlich einer möglichen Verletzung des Wahlgrundsatzes der Öffentlichkeit anlässlich der Ergebnisermittlung im Rahmen der Kommunalwahl am 14.03.2021 im Wahllokal in Hemfurth [#219123]
Datum
27. Juni 2021 11:50
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Juni 2021. Sie schreiben, dass Aufgrund der Informationen, die Sie vom Gemeindewahlleiter erhalten haben, und vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und der Tatsache, dass das Bürgerhaus aufgrund des Wasserschadens nicht mehr zur Verfügung stand, die Vorgehensweise nicht zu beanstanden ist. Ich bitte die, aufgrund der folgenden Informationen die Vorgehensweise neu zu beurteilen: Kurzfristiger Wasserschaden? Sie schreiben von einem kurzfristen Wasserschaden im Wahllokal. Der Wasserschaden und dessen Auswirkungen waren bereits seit dem 22. Februar 2021 bei der Gemeinde Edertal bekannt. Daher kann von einem kurzfristigen Wasserschaden keine Rede sein. Die Gemeinde Edertal hatte somit 3 Wochen Zeit, geeignete Räumlichkeiten für die Wahl und die Wahlauszählung bereit zu stellen. Andere hessische Gemeinden standen, aufgrund der Vorgaben im Umfeld der pandemischen Lage, ebenfalls vor räumlichen Problemen und haben mangels geeigneter Möglichkeiten auf beheizte Zelte aus dem Brand- und Katastrophenschutz zurückgegriffen. Warum hat die Gemeinde Edertal trotz ausreichender Zeit nicht eine andere geeignete Lokation ausgesucht? Wenn die Gemeinde Edertal außer dem Bürgerhaus keine weitere geeignete Lokation hat, muss dies bereits im Vorfeld bekannt sein, damit im Fall eines kurzfristigen Wechsels der Lokation eine den geltenden Gesetzen konformer Wechsel durchgeführt werden kann. Für den Fall, das keine weiteren geeigneten Lokationen in Hemfurth zur Verfügung standen, warum hat die Gemeinde Edertal nicht auf beheizbare Zelte aus dem Brand- und Katastrophenschutz zurückgegriffen? Warum wurde trotz ausreichendem Zeitraum von der Gemeinde eine Lokation gewählt, in der es der Öffentlichkeit nicht möglich ist, bei der Auszählung des Wahlergebnisses anwesend zu sein und die Öffentlichkeit des Wahllokales verweist um es von draußen durch die Fenster zusehen zu lassen, und dies bei einer Kälte, die aufgrund der Dauer der Auszählung die Gesundheit beeinträchtigt? Was ist seitens des Landkreises und der Gemeinde Edertal geplant, damit bei zukünftigen Wahlen und einem kurzfristig notwendigen Wechsel des Wahllokales die Wahl konform der geltenden Gesetze durchgeführt werden kann? Weiterhin schreiben Sie, dass ich an dem Abend versäumt hätte die strittige Situation vor Ort zu klären, ich hätte jederzeit mit dem zuständigen Wahlleiter Kontakt aufnehmen können. Ich stand in Augen- und Ohrenkontakt mit dem zuständigen Wahlleiter, als ich aus dem Wahllokal verwiesen wurde. Hierbei hat der zuständige Wahlleiter das Vorgehen nicht unterbunden, was für mich gleichbedeutend war, dass er mit dem Vorgehen einverstanden war, ebenso wie die anwesenden Beisitzer, die den Ausschluss mitverfolgten. Mit der Bitte um Neubeurteilung der Vorgehensweise und Rückinformation Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 219123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219123/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>