Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee

ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Edersee/Hemfurth teilnehmen.

Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, das die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann.

Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden.

Ich musste die öffentliche Stimmauszählung, bei der ich der einzige Zuschauer war, in der Kälte über 110 Minuten verfolgen. In Folge habe ich eine schwere Erkältung und bin seit Montag vorübergehend arbeitsunfähig.

Meine Fragen:

1.) Ist es rechtens, die Öffentlich während des Auszählens der Stimmen des Wahlraumes zu verweisen? Hierbei sei zu beachten, dass die Öffentlichkeit lediglich aus einer Person bestanden hat, von einer Überfüllung des Wahlraumes kann somit keine Rede sein kann.

2.) Ist es rechtens, dass ein Wahlraum genommen wird, in dem kein Platz für die Öffentlichkeit während des Auszählens vorhanden ist? Hierbei sei angemerkt, dass der ursprünglich angedachte Wahlraum einen Wasserschaden hatte und ein anderer Wahlraum genommen werden musste als der sonst übliche. Es hätten jedoch sicherlich andere Wahlräume mit mehr Platz, also auch für die Anwesenheit der Öffentlichkeit während des Auszählens, zur Verfügung gestanden.

3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, einen Schadensanspruch für die erlittene körperliche Beeinträchtigung durch den Ausschluss aus dem Wahlraum zu stellen?
Ich bitte Sie, mir meine Fragen mit Bezug auf die zugrunde liegenden Verordnungen und Gesetze zu beantworten.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Rainer Langefeld
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wollte am…
An Der Landeswahlleiter für Hessen Details
Von
Rainer Langefeld
Betreff
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#215811]
Datum
17. März 2021 15:23
An
Der Landeswahlleiter für Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Edersee/Hemfurth teilnehmen. Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, das die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann. Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden. Ich musste die öffentliche Stimmauszählung, bei der ich der einzige Zuschauer war, in der Kälte über 110 Minuten verfolgen. In Folge habe ich eine schwere Erkältung und bin seit Montag vorübergehend arbeitsunfähig. Meine Fragen: 1.) Ist es rechtens, die Öffentlich während des Auszählens der Stimmen des Wahlraumes zu verweisen? Hierbei sei zu beachten, dass die Öffentlichkeit lediglich aus einer Person bestanden hat, von einer Überfüllung des Wahlraumes kann somit keine Rede sein kann. 2.) Ist es rechtens, dass ein Wahlraum genommen wird, in dem kein Platz für die Öffentlichkeit während des Auszählens vorhanden ist? Hierbei sei angemerkt, dass der ursprünglich angedachte Wahlraum einen Wasserschaden hatte und ein anderer Wahlraum genommen werden musste als der sonst übliche. Es hätten jedoch sicherlich andere Wahlräume mit mehr Platz, also auch für die Anwesenheit der Öffentlichkeit während des Auszählens, zur Verfügung gestanden. 3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, einen Schadensanspruch für die erlittene körperliche Beeinträchtigung durch den Ausschluss aus dem Wahlraum zu stellen? Ich bitte Sie, mir meine Fragen mit Bezug auf die zugrunde liegenden Verordnungen und Gesetze zu beantworten. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 215811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215811/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld

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Rainer Langefeld
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimm…
An Der Landeswahlleiter für Hessen Details
Von
Rainer Langefeld
Betreff
AW: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee [#215811]
Datum
20. April 2021 11:51
An
Der Landeswahlleiter für Hessen
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschluss der Öffentlichkeit während der Stimmauszählung aus Wahlraum während der Kommunalwahl 14.03.2021 in Hemfurth/Edersee“ vom 17.03.2021 (#215811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 215811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215811/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>