Ausschluss von Beglaubigung und Apostillen auf einer Urkunde

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Verwaltungsanweisung und/oder Rechtsgrundlage für die Forderung, dass die Apostillen auf apostillierten Urkunden ungültig gemacht werden muss, bevor diese beglaubigt werden können.
- Verordnung oder Verwaltungsanweisung nach der geregelt wird, was in der BVA-Datenbank bzw. Register bezüglich der Apostillen (Haager Apostillen Abkommen Artikel Artikel 7) und ggf. der Endbeglaubigungen gespeichert werden darf und wird
- die Verwaltungsanweisung nach der aus Artikel 9 des Apostillenabkommens der Schluss gezogen wird, dass eine Endbeglaubigung einer apostillierten Urkunde sich mit einer Apostillierung ausschließt, wenn die Urkunde einem Staat, der nicht dem Apostillenabkommen angehört, vorgelegt werden soll.
-Rechtsgrundlage oder Erlass aufgrunddessen Endbeglaubigungen den Zielstaat benennen müssen

Ich verweise auf meine bisherige Anfrage an das BVA:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausschluss-von-beglaubigung-und-apostillen-auf-einer-urkunde/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verwaltungsanw…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Ausschluss von Beglaubigung und Apostillen auf einer Urkunde [#12053]
Datum
24. November 2015 13:41
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verwaltungsanweisung und/oder Rechtsgrundlage für die Forderung, dass die Apostillen auf apostillierten Urkunden ungültig gemacht werden muss, bevor diese beglaubigt werden können. - Verordnung oder Verwaltungsanweisung nach der geregelt wird, was in der BVA-Datenbank bzw. Register bezüglich der Apostillen (Haager Apostillen Abkommen Artikel Artikel 7) und ggf. der Endbeglaubigungen gespeichert werden darf und wird - die Verwaltungsanweisung nach der aus Artikel 9 des Apostillenabkommens der Schluss gezogen wird, dass eine Endbeglaubigung einer apostillierten Urkunde sich mit einer Apostillierung ausschließt, wenn die Urkunde einem Staat, der nicht dem Apostillenabkommen angehört, vorgelegt werden soll. -Rechtsgrundlage oder Erlass aufgrunddessen Endbeglaubigungen den Zielstaat benennen müssen Ich verweise auf meine bisherige Anfrage an das BVA: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausschluss-von-beglaubigung-und-apostillen-auf-einer-urkunde/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.11.2015, Vg. 331-2015 Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.11.2015, Vg. 331-2015
Datum
22. Dezember 2015 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit einer Anlage unter Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen