Ausschluss von Fortbildungen für Systemrelevante Fachkräfte

Sehr geehrte Damen & Herren,

nach Rücksprache mit ihrem stellvertretenden Standortleiter in Hamburg Barmbek, wurde mir mitgeteilt, dass "Therapeutische Berufsgruppen wie Physiotherapeut Ergotherapeut Logopäden sowie Masseure med. Bademeister prinzipiell von staatlicher Förderung ausgeschlossen sind"

Hierzu hätte ich gerne eine Stellungnahme bzw. eine statistische Erhebung wie viele Anträge von Therapeuten auf Fort&Weiterbildung im Rahmen der letzten 4 Jahre in der Hansestadt Hamburg abgelehnt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Maximilian Glück
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Jobcenter team.arbeit.hamburg Details
Von
Maximilian Glück
Betreff
Ausschluss von Fortbildungen für Systemrelevante Fachkräfte [#226062]
Datum
3. August 2021 08:15
An
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen & Herren, nach Rücksprache mit ihrem stellvertretenden Standortleiter in Hamburg Barmbek, wurde mir mitgeteilt, dass "Therapeutische Berufsgruppen wie Physiotherapeut Ergotherapeut Logopäden sowie Masseure med. Bademeister prinzipiell von staatlicher Förderung ausgeschlossen sind" Hierzu hätte ich gerne eine Stellungnahme bzw. eine statistische Erhebung wie viele Anträge von Therapeuten auf Fort&Weiterbildung im Rahmen der letzten 4 Jahre in der Hansestadt Hamburg abgelehnt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Glück Anfragenr: 226062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226062/ Postanschrift Maximilian Glück << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Glück
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Vielen Dank für Ihre Nachricht! I…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
3. August 2021 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sie lesen gerade eine automatisch versendete Nachricht. Bitte antworten Sie nicht direkt darauf. Unsere persönliche Antwort an Sie benötigt je nach Thematik noch einige Tage. Danke für Ihr Verständnis. Sie wollen schnell, einfach und sicher mit uns kommunizieren? Dann geht das am besten über unseren eService www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital>. Dort können Sie uns bequem rund um die Uhr erreichen und Ihre sensiblen Informationen sind optimal geschützt. Auf unserer Website www.team-arbeit-hamburg.de<http://www.team-arbeit-hamburg.de> haben wir alles Wichtige zu unserem eService für Sie zusammengestellt. Hinweis zum Sozialrabatt (ehemals Sozialticket): Die Gewährung des Sozialrabatts auf Zeitkarten des HVV wurde von der Sozialbehörde und dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) vereinfacht. Der Sozialrabatt wird seit dem 01.04.2021 direkt in den Service-Stellen des HVV erworben. Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/sozialkarte oder beim Hamburg Service unter der Telefonnummer 115. Eine gesonderte Antwort zu diesem Themenbereich erfolgt seitens JC t.a.h nicht. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Sehr geehrter Herr Glück, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Anliegens "Ausschluss von Fort…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
RE: Ausschluss von Fortbildungen für Systemrelevante Fachkräfte [#226062]
Datum
4. August 2021 17:45
Status
Sehr geehrter Herr Glück, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Anliegens "Ausschluss von Fortbildungen für Systemrelevante Fachkräfte [#226062]". Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Glück, nachfolgend nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 03.08.21 mit dem Betreff "Ausschluss vo…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
RE: Ausschluss von Fortbildungen für Systemrelevante Fachkräfte [#226062]
Datum
30. August 2021 12:44
Status
Sehr geehrter Herr Glück, nachfolgend nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 03.08.21 mit dem Betreff "Ausschluss von Fortbildungen für Systemrelevante Fachkräfte [#226062]" Der Informationsanspruch besteht nicht, da die gewünschten Informationen nicht bei Jobcenter team.arbeit.hamburg vorhanden sind. Begründung: Mit Ihrer E-Mail vom 03.08.21 bitten Sie um Zugang einer Stellungnahme, bzw. einer statistischen Erhebung, wie viele Anträge von Therapeuten auf Fort&Weiterbildung im Rahmen der letzten 4 Jahre in der Hansestadt Hamburg abgelehnt wurden. Zum Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist folgendes zu beachten: Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG hat jede:r nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nr. 1 des IFG jedes amtliche Zwecken dienende Aufzeichnung. Der Informationszugang nach dem IFG setzt daher voraus, dass die gewünschte Information in Form einer Aufzeichnung bei der Behörde bereits vorhanden ist (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 1 Rd.-Nr. 36ff). Die um Auskunft ersuchte Behörde wird durch das IFG nicht verpflichtet, die gewünschte Information zu beschaffen oder herzustellen. Jobcenter team.arbeit.hamburg verfügt nicht über die Aufzeichnung einer Stellungnahme bzw. statistischen Erfassung, aus der die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen therapeutischer Berufsgruppen auf Fortbildungen/Weiterbildungen hervorgeht. Daher kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen