Ausschlusskriterien bei Einstellung von Quereinsteigern an Grundschulen

Ich wüsste gern die konkreten Ausschlusskriterien, die bei Quereinsteigern, die an Grundschulen als Lehrkräfte arbeiten wollen, gelten.
Bitte senden Sie mir eine Auflistung mit möglichst spezifischen Kriterien zu, die bei einer Bewerbung zur Nichteinstellung führen.
Sollte ein solches Dokument nicht existieren, erbitte ich eine Auflistung der Kriterien, die zu einer erfolgreichen Bewerbung führen.

Bitte informieren Sie mich vorab über möglicherweise entstehende Kosten durch meine Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wüsste ge…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
Ausschlusskriterien bei Einstellung von Quereinsteigern an Grundschulen [#56351]
Datum
8. Februar 2019 11:03
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wüsste gern die konkreten Ausschlusskriterien, die bei Quereinsteigern, die an Grundschulen als Lehrkräfte arbeiten wollen, gelten. Bitte senden Sie mir eine Auflistung mit möglichst spezifischen Kriterien zu, die bei einer Bewerbung zur Nichteinstellung führen. Sollte ein solches Dokument nicht existieren, erbitte ich eine Auflistung der Kriterien, die zu einer erfolgreichen Bewerbung führen. Bitte informieren Sie mich vorab über möglicherweise entstehende Kosten durch meine Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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