Ausschreibung der Förderprojekte CLOUD16 ubd CLOUD17

Nach Rücksprache mit Prof. Dr. Helge Braun (Bundeskanzleramt) bitte ich um sämtliche amtlichen Informationen bezüglich einer oder mehrerer Ausschreibung/en (oder anderweitigen Vergabestrukturen), die in Verbindung mit der Vergabe von Fördermitteln an die Projekte „Cloud-Strukturen & -Dienste für Schulen: Implementierung und Erprobung der Schul-Cloud“ (Förderkennzeichen CLOUD17 und CLOUD16) stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Rücksprache…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Ausschreibung der Förderprojekte CLOUD16 ubd CLOUD17 [#33914]
Datum
6. Oktober 2018 18:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Rücksprache mit Prof. Dr. Helge Braun (Bundeskanzleramt) bitte ich um sämtliche amtlichen Informationen bezüglich einer oder mehrerer Ausschreibung/en (oder anderweitigen Vergabestrukturen), die in Verbindung mit der Vergabe von Fördermitteln an die Projekte „Cloud-Strukturen & -Dienste für Schulen: Implementierung und Erprobung der Schul-Cloud“ (Förderkennzeichen CLOUD17 und CLOUD16) stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/86(2018) Bonn, 06.11.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Anfrage: Ausschreibung der Förderprojekte CLOUD16 ubd CLOUD17 [#33914]
Datum
6. November 2018 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/86(2018) Bonn, 06.11.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.10.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Förderprojekte CLOUD16 und CLOUD17 vom 06.10.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Bei den angesprochenen Vorgängen (FKZ CLOUD16 und CLOUD17) handelt es sich um Zuwendungen im Wege der Projektförderung und nicht um Aufträge. Nur im Falle eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu vergebenden Auftrags sind verwaltungsrechtliche Vorgaben für eine entsprechende Vergabe zu berücksichtigen. Zuwendungen wie die o.g. unterliegen diesen rechtlichen Vorgaben nicht. Ausschreibungen oder andere vergaberechtliche Verfahren haben daher in den genannten Fällen keine Anwendung gefunden. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung erfolgt gemäß §§ 35ff Verwaltungsverfahrensgesetz und nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften nach fachlicher Prüfung und in alleiniger Verantwortung des BMBF. Dies gilt ungeachtet der Möglichkeit, Stellungnahmen und Bewertungen von Dritten (Sachverständigen, Mitgliedern von Gremien wie der Plattform „Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft“ etc.) hierbei zu berücksichtigen. Die Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen